Die privaten Audio- und audiovisuellen Medienunternehmen stehen für redaktionelle Verantwortung, Achtung der Grundwerte sowie Jugend- und Verbraucherschutz. Sie handeln inklusiv und nachhaltig, ökologisch und sozial verträglich. Sie spiegeln Public Value wider.
Ein moderner Verbraucherschutz schränkt die Vertragsfreiheit nicht unverhältnismäßig ein.
Ein moderner Verbraucherschutz orientiert sich am Leitbild informierter Verbraucher:innen, die zwischen vorhandenen Optionen selbstbestimmte Entscheidungen treffen. Er gewährleistet ohne kleinteilige Regulierung mit Werbeverboten, Pflichthinweisen oder übermäßigen Verbraucherschutzvorschriften die Refinanzierungsfreiheit privater Medien über Werbung oder Abo-Modelle und sollte die Vertragsfreiheit nicht unverhältnismäßig einschränken.
Für einen effektiven Jugendmedienschutz sind kohärente, einheitliche Regeln unverzichtbar.
Der Schutz Minderjähriger ist ein wichtiges Anliegen der privaten Medien. Für einen starken Jugendmedienschutz ist ein moderner, der digitalen Welt angepasster Rechtsrahmen notwendig. Der Jugendmedienschutz in Deutschland wird sowohl auf Bundesebene über das Jugendschutzgesetz als auch auf Länderebene über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag reguliert. Diese Aufteilung der Regulierungskompetenzen führt zu Überschneidungen und schafft eine ineffiziente Doppelregulierung. Für private audiovisuelle Medienanbieter bedeutet das Rechtsunsicherheit, welche ihrer Angebote zukünftig eindeutig Bundes- und welche Landesrecht unterliegen. Dadurch wird ein effektiver Jugendmedienschutz erschwert.
Bei der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder müssen kohärente und einheitliche Regeln für alle Telemedienanbieter gleichermaßen geschaffen werden, die einer Ungleichbehandlung der privaten Onlinemedien gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Video-Sharing-Plattformen entgegenwirken. Für einen effektiven Jugendmedienschutz sollten zudem die bereits erzielten Erfolge im Bereich technischer Jugendschutz aufgegriffen werden.
Kohärente und einheitliche Regeln stärken barrierefreien Zugang zu audiovisuellen Medien.
Die privaten Medien engagieren sich seit vielen Jahren und im Rahmen zahlreicher Initiativen und gemeinsamer Projekte, für einen möglichst leichten und uneingeschränkten Zugang zu ihren Audio- und audiovisuellen Angeboten.
Die Rahmenbedingungen für den barrierefreien Zugang zu audiovisuellen Medien setzen europäische Richtlinien und ihre nationalen Umsetzungen in Bundes- und Länderrecht. Bei neuen Vorgaben für Endgerätehersteller und digitale Dienstleistungen muss darauf geachtet werden, dass die Regelungen für die Endgeräte den Empfang von audiovisuellen Medien nicht beeinträchtigen. Insbesondere bei der Umsetzung von EU-Gesetzgebungen in nationales Recht müssen kohärente Regelungen zum Bundesgesetz und zu den Landesmediengesetzen geschaffen werden.
Journalistisch-redaktionelle Freiheit und der Schutz von Medienschaffenden ist für die Demokratie unverzichtbar.
Private Audio- und audiovisuelle Medien sind ein wesentlicher Faktor für die Integration einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft und die demokratische Stabilität. Sie leisten mit ihren hochwertigen, professionell aufbereiteten Informationen einen unerlässlichen Beitrag zum politischen Diskurs und bilden ein verlässliches Gegengewicht zu Desinformation, Hassrede und illegalen Inhalten.
Berichterstattungsfreiheit und der Schutz von Medienschaffenden ist für die Demokratie und Medienvielfalt unverzichtbar. Ein anlassloser Eingriff in die journalistisch-redaktionelle Freiheit z. B. durch Online-Plattformen bei den ohnehin schon stark regulierten professionellen Medienanbietern käme einer Doppelkontrolle gleich. Das Recht auf freie journalistische Arbeit muss gegenüber dem Interesse des Staates an einer effektiveren Strafverfolgung sowie mit Blick auf das redaktionelle Zusammenwirken mit Behörden gewahrt werden.
Private Medien schaffen Public Value – mit ihren Inhalten und ihrem unternehmerischen Handeln.
Information und Unterhaltung sind gerade in Zeiten großer Veränderungen und Unsicherheit ein wichtiges Bindeglied der Gesellschaft. Entsprechende Inhalte im Netz, auf Benutzeroberflächen oder Plattformen auffindbar zu machen, schafft einen sicheren, digitalen Raum und schützt die Medien- und Meinungsvielfalt.
Der Ende 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag (MStV) und die dazu von den Landesmedienanstalten erlassenen Medienstaatsvertrags-Satzungen setzen erstmals einen medienrechtlichen Regulierungsrahmen für Medien-Plattformen und sogenannte -Intermediäre wie soziale Netzwerke, Instant-Messaging-Dienste oder Suchmaschinen. Die Public-Value-Satzung des Medienstaatsvertrags ist dabei von grundsätzlicher Bedeutung für die privaten Audio- und audiovisuellen Medienanbieter. Sie regelt erstmalig die leichte Auffindbarkeit bestimmter, für die öffentliche Meinungsbildung besonders relevanter Audio- und Bewegtbildangebote auf Plattformen.