Wettbewerb

Digitale Märkte brauchen einen robusten und zukunftsfähigen Rechtsrahmen, der privatwirtschaftliche Innovationsfähigkeit fördert und nachhaltige Refinanzierungsmöglichkeiten für den privaten Mediensektor langfristig sichert.

Auf konvergenten, digitalen Märkten sind die privaten Audio- und audiovisuellen Medienanbieter zunehmend einem wettbewerblichen Ungleichgewicht sowohl durch die Marktmacht einiger global agierender Big-Tech-Plattformen als auch durch eine unbegrenzte Online-Expansion beitragsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Medienangebote ausgesetzt.

Der VAUNET setzt sich auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene für ein echtes Level-Playing-Field mit gleichen Spielregeln für alle ein.

Ein Level-Playing-Field auf den digitalen Plattformmärkten garantiert Angebots- und Anbietervielfalt.

Globale Big-Tech-Plattformen haben in den letzten zwei Jahrzehnten im Alleingang und zum eigenen Vorteil technische Maßstäbe gesetzt und ihre Dominanz im globalen Wettbewerb ausgebaut. Mit ihren expandierenden Geschäftsmodellen wirken sie direkt auf die Medienmärkte und wirtschaftlichen Interessen der privaten Medienunternehmen ein, deren Inhalte sie monetarisieren. Mit teils großem Aufwand müssen Medienunternehmen ihre Vermarktung und Geschäftsmodelle immer wieder neu an die Konditionen der Tech-Riesen anpassen.

Big-Tech-Plattformen, Endgerätehersteller, Browser oder Betriebssysteme beeinflussen maßgeblich, welche Inhalte im Netz zu finden sind und genutzt werden. Mit ihren Empfehlungssystemen tragen die Plattformen zur Verbreitung jeglicher Informationen bei, darunter auch Online-Piraterie, Hetze und Desinformation. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Refinanzierung von Medieninhalten und damit auf die Medienvielfalt, sondern auch auf die öffentliche Meinungsbildung.

Medienstaatsvertrag und GWB-Novelle: Vorbild für die Plattformregulierung auf EU-Ebene.

Der Ende 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag (MStV) setzt erstmals einen medienrechtlichen Regulierungsrahmen für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und sogenannte (Medien-)Intermediäre wie soziale Netzwerke oder Suchmaschinen. Das neue, digitale Wettbewerbsrecht, die 10. GWB-Novelle (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), macht Deutschland zum Vorreiter, die Marktmacht von Gatekeeper-Plattformen zu regulieren.

Nachgezogen sind der europäische Digital Markets Act und Digital Services Act als weitere Meilensteine bei der Regulierung von internationalen Tech-Plattformen, die als Gatekeeper unmittelbar auf die Medien- und Werbemärkten Einfluss nehmen. Der DMA ergänzt das europäische Kartellrecht durch eine Regulierung, die Verhaltenspflichten wie die Gewährung von Datenzugang für Dritte oder das Verbot der Selbstbevorzugung für digitale Gatekeeper festschreibt. Der DSA reguliert künftig Online-Plattformen u. a. hinsichtlich Online-Werbung und illegaler Inhalte und legt Transparenzregeln für Algorithmen und Empfehlungssysteme fest.

Dafür setzt sich der VAUNET ein:

  • Nachhaltige Refinanzierungsmöglichkeiten für den privaten Mediensektor, die auch neue werbe- und datenbasierte Geschäftsmodelle ermöglichen
  • Sicherstellung von Zugang und Auffindbarkeit (v. a. Basis- und Public-Value-Auffindbarkeit) und Sichtbarkeit professioneller, journalistisch-redaktioneller Medieninhalte auf Benutzeroberflächen
  • Zugang zu allen Kernplattformdiensten – darunter App-Stores, soziale Netzwerke, virtuelle Sprachassistenten und Web-Browsern – zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (FRAND)
  • Angemessener Zugang zu (den von Drittplattformen generierten) Daten
  • Diskriminierungsverbot privater audiovisueller Inhalte zugunsten Plattform-eigener Angebote (Stichwort: vertikale Integration)
  • Schutz journalistisch-redaktioneller Freiheit professioneller Medienanbieter ohne anlasslose Überprüfung durch die Plattformen
  • Transparenz der Algorithmen und Empfehlungssysteme der Big-Tech-Plattformen
  • Interoperabilitätsverpflichtung für Gatekeeper-Plattformen
  • Harmonisierte Melde- und Abhilfesysteme, die Rechteinhabern erlauben, effizient und wirksam gegen Onlinepiraterie vorgehen zu können
  • Erleichterte innovative (europäische) Kooperationsformen und Allianzen, etwa produkt- oder branchenspezifische Vertriebsplattformen (z. B. Addressable TV/HbbTV oder Login-Allianzen)
  • Flexibles Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Anpassung des bislang TV-konzentrierten hin zu einem konvergenten Medienkonzentrationsrecht
  • Erhalt von Spielräumen der EU-Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung europäischer Regulierungsvorhaben, um den Besonderheiten nationaler Medienmärkte angemessen Rechnung tragen zu können.
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Für eine zukunftsfähige Modernisierung des dualen Mediensystems.

Zwei starke Säulen bilden das duale Mediensystem in Deutschland: die privaten Audio- und audiovisuellen Medienunternehmen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Gemeinsam sichern sie Medien- und Meinungsvielfalt und bilden ein Gegengewicht zu Desinformation und Hate Speech. Jede Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat in der Regel Auswirkungen auf die privaten Medien.

Den Wettbewerb mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bestimmen schon immer unterschiedliche Voraussetzungen bei Marktpositionierung und Refinanzierung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann auf Basis stabiler Einnahmen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr aus dem Rundfunkbeitrag agieren. Die privaten Medienanbieter hingegen sind den Gegebenheiten des freien Marktes unterworfen.

Für eine zukunftsfähige Modernisierung des dualen Mediensystems müssen Medienpolitik, Rundfunkanstalten und private Anbieter ein gemeinsames Grundverständnis für die unterschiedlichen Profile beider Säulen entwickeln. Dabei müssen auch die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des privaten Rundfunks im Blick behalten werden. Entscheidend sind faire Wettbewerbsbedingungen, sodass beide Teile des Systems die notwendigen Spielräume zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben und für Innovationen haben.

Dafür setzt sich der VAUNET ein:

  • Konkrete Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Fokus auf Kultur, Bildung, Information und Beratung sowie Unterhaltung, die dem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht
  • Klare Begrenzung der linearen Programmanzahl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • Eine Beschränkung beitragsfinanzierter Video- und Audioangebote im Netz
  • Einschränkung der kommerziellen Aktivitäten des ÖRR, v. a. auf Drittplattformen
  • Erhalt eines umfassenden Telemedien-Werbeverbots
  • Werbe- und Sponsoringverbot im öffentlich-rechtlichen Fernsehen
  • Reduzierung von Werbung und Sponsoring in den ARD-Radiosendern für alle ARD-Anstalten nach dem NDR-Modell: begrenzter Werbeumfang auf 60 Minuten pro Tag und ein werbeführendes Programm pro Anstalt sowie Einschränkungen bzw. Untersagung von Sponsoring in der Radio-Prime-Time
  • Ablehnung eines Index-Modells, das an die Teuerungsrate gekoppelt wird
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