Die EU-Kommission hat ihre Empfehlungen zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Online-Piraterie von Sport- und anderen Live-Events mit Vorschlägen zur zügigen Bearbeitung von Hinweisen, dynamischen Netzsperren sowie der Sensibilisierung für das Thema Piraterie vorgestellt.
In ihren Empfehlungen fordert die EU-Kommission Mitgliedstaaten, nationale Behörden, Rechteinhaber und Anbieter von Vermittlungsdiensten auf, „wirksame, ausgewogene und geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um die unerlaubte Weiterverbreitung raubkopierter Streamings zu bekämpfen, und zwar unter uneingeschränkter Einhaltung der Grundrechte und der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Zentrale Aspekte der Empfehlungen:
- Zügige Bearbeitung von Meldungen im Zusammenhang mit Live-Veranstaltungen: Bezugnehmend auf das Gesetz über digitale Dienste (DSA) wird unterstrichen, wie wichtig ein rasches Handeln der Anbieter von Hostingdiensten sei, sobald ihnen Meldungen über die Piraterie von Live-Inhalten vorliegen, um die verursachten Schäden so gering wie möglich zu halten.
- Dynamische Netzsperren: Die Empfehlungen weisen auf die bestehende Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums hin, einer Rechtsgrundlage für gerichtliche Anordnungen zur Sperrung gekaperter Streamings. Zudem werden sog. dynamische Netzsperren befürwortet, die – insofern von den Mitgliedsstaaten genehmigt – den Veranstaltern von Sport- und Live-Events den Einsatz neuer Sperrungen ohne gerichtliche Überprüfung ermöglichen.
- Gewerbliche Angebote und Sensibilisierung: Die EU-Kommission empfiehlt den Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen sowie Sendeunternehmen, ihre gewerblichen Angebote für Endnutzer:innen in der gesamten Union „leichter verfügbar, erschwinglicher und attraktiver“ zu machen. Die Mitgliedstaaten hält sie dazu an, Nutzer:innen auf legale Angebote aufmerksam zu machen und Vollzugsbehörden für das Thema Piraterie zu sensibilisieren.
Laut Medienberichten zeigt sich die Wirtschaft enttäuscht von den Ergebnissen. Die Interessengruppen hätten sich ein verbindliches Rechtsinstrument statt einer Empfehlung gewünscht. Zudem wird die EU-Kommission erst am 17. November 2025 ihre Empfehlungen evaluieren – und in diesem Zuge auch bewerten, wie das Gesetz über digitale Dienste mit anderen Rechtsakten einschließlich des Urheberrechts zusammenwirkt.