Das duale Mediensystem in Deutschland besteht aus zwei starken Säulen, die eng miteinander verknüpft sind: Den privaten Medienunternehmen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR). Gemeinsam sichern sie Medien- und Meinungsvielfalt und stabilisieren die Demokratie.
Jede Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die Rundfunkanstalten hat in der Regel Auswirkungen auf die privaten Medien. Entscheidend sind faire Wettbewerbsbedingungen, sodass beide Teile des Systems die notwendigen Spielräume zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben und für Innovationen haben.
Für einen fairen Wettbewerb müssen die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des privaten Rundfunks im Blick behalten werden.
Schon heute gibt es unterschiedliche wettbewerbliche Voraussetzungen bei Marktpositionierung und Refinanzierung: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann auf Basis stabiler Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag agieren, während die privaten Medienanbieter den Gegebenheiten des freien Marktes unterworfen sind. Die Beitragsstabilität, also dass der monatliche Rundfunkbeitrag möglichst konstant bleibt, ist ein wesentlicher Faktor für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung. Nur die klare Begrenzung des Portfolios kann auf die künftige Finanzierung der Anstalten durchschlagen.
Das duale Mediensystem gerät zusätzlich ins Ungleichgewicht, wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mehr und mehr die Logik marktmächtiger US-amerikanischer Plattformen adaptieren, und verstärkt auf Kooperationen mit diesen sowohl im Auftrags- als auch im Bereich kommerzieller Aktivitäten setzen.
Medienpolitik, Rundfunkanstalten und private Medien brauchen ein gemeinsames Verständnis für die Profile beider Säulen.
Bei den öffentlich-rechtlichen Anbietern sollte sich der Grundauftrag in erster Linie auf Information, Bildung und Kultur fokussieren. Dabei sollte es Aufgabe der Legislative bleiben, den Auftrag zu definieren, damit auch die privaten Medienanbieter eine gewisse Planungssicherheit haben.
Der neu geplante öffentlich-rechtliche Auftrag bringt zwar Erweiterungen und keine grundlegenden Einschnitte mit sich, aber dennoch wichtige Beschränkungen im Detail, wie z. B. dass der Auftrag künftig in seiner gesamten Breite im Tagesverlauf der Vollprogramme und in den Mediatheken wahrnehmbar sein muss. Diese Vorgaben sind ebenso wichtig wie die Schärfung bei der Unterhaltung und die eng begrenzte Öffnung der Online-Auswertungsmöglichkeiten.
Dafür setzt sich der VAUNET ein:
- Konkrete Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Fokus auf Kultur, Bildung, Information und Beratung sowie Unterhaltung, die dem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht
- Klare Begrenzung der linearen Programmanzahl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- Eine Beschränkung beitragsfinanzierter Video- und Audioangebote im Netz
- Einschränkung der kommerziellen Aktivitäten des ÖRR, v. a. auf Drittplattformen
- Erhalt eines umfassenden Telemedien-Werbeverbots
- Werbe- und Sponsoringverbot im öffentlich-rechtlichen Fernsehen
- Reduzierung von Werbung und Sponsoring in den ARD-Radiosendern für alle ARD-Anstalten nach dem NDR-Modell: begrenzter Werbeumfang auf 60 Minutne pro Tag und ein werbeführendes Programm pro Anstalt sowie Einschränkungen bzw. Untersagung von Sponsoring in der Radio-Prime-Time
- Ablehnung eines Index-Modells, das an die Teuerungsrate gekoppelt wird.