Von Terrestrik über Kabel und Satellit bis zu Breitband und mobilem Internet: Mit der Digitalisierung erweitern sich auch die Verbreitungswege für Audio- und Videoinhalte der Medien. Die privaten Medienanbieter investieren in neue Verbreitungswege und sind Innovationstreiber für den digitalen Standort Deutschland.
Technologie- und Netzneutralität als Kernprinzipien einer digitalen Medienordnung
UKW, Kabel, Mobilfunkübertragung oder IP: Private Medienanbieter sind dort, wo die Menschen Medien nutzen.
Für die Distribution und Refinanzierung privater Medieninhalte ist ihre Auffindbarkeit und Reichweite auf unterschiedlichen Verbreitungswegen und Plattformen von entscheidender Bedeutung. Jeder neue Verbreitungsweg stellt für die privaten Bewegtbild- und Audioanbieter eine Chance dar, mehr Menschen und neue Zielgruppen zu erreichen. Gleichzeitig steigt der Aufwand für Konzeption, Produktion und Vermarktung der Inhalte in unterschiedlichen, auf die verschiedenen Verbreitungswege abgestimmten Formaten.
Nach wie vor nutzen die Menschen Audio- und audiovisuelle Medien zu einem Großteil linear. So bleibt z. B. UKW als Übertragungsweg mit höchster Relevanz die wirtschaftliche Grundlage des Privatradios – und Garant für die Refinanzierung der Vielfalt von Radio und Audio über alle Verbreitungswege hinweg sowie unverzichtbarer Kommunikationsweg in Krisenzeiten.
Die Verbreitung von Medieninhalten muss technologieneutral erfolgen und sich an der Nutzung ausrichten.
Eine einseitige politische Technologieverordnung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nutzung – wie Abschaltungen von bestimmten, stark nachgefragten Verbreitungswegen – würde zu massiven Reichweiten- und damit Einnahmeverlusten für die privaten Anbieter führen. Umsätze würden verloren gehen, die wichtig sind, um in neue Verbreitungswege zu investieren.
So müssen beispielsweise terrestrische Frequenzen in der Bandbreite 470-694 MHz für den TV-Empfang erhalten bleiben. Bei der Weltfunkkonferenz 2023 steht die derzeitige exklusive Nutzung dieser UHF-Frequenzen durch Rundfunk und Kultur auf dem Prüfstand. Im Verbund mit der Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen (ARK) fordert der VAUNET Entwicklungsperspektiven und Planungssicherheit für die terrestrische Rundfunk- und Medienverbreitung durch eine unveränderte Zuweisung der UHF-TV-Frequenzen primär an den Rundfunk und sekundär an drahtlose Produktionsmittel.
Auch bei neuen, innovativen Verbreitungswegen müssen die Belange der Medien- und Kreativwirtschaft bei Regulierungsentscheidungen stärker berücksichtigt werden. So ist etwa bislang unklar, ob im 5G-Netz ausreichend Bandbreite für die Übertragung von TV- und Radioinhalten reserviert sein wird.
Aktuelles
Alle Inhalte ansehenDafür setzt sich der VAUNET ein
- Grundsätze der Netz- und Technologieneutralität als Kernprinzipen einer digitalen Medienordnung verankern
- Keine einseitige politische Technologieverordnung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nutzung bestimmter Verbreitungswege
- Eine mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vergleichbare finanzielle Ausgangssituation für die privaten Anbieter bei der Hörfunkmigration (VAUNET-Vier-Punkte-Plan)
- Den Erhalt terrestrischer UHF-TV-Frequenzen in der Bandbreite 470-694 MHz auch über das Jahr 2030 hinaus. Dieser Aspekt muss auch Bestandteil der nationalen Position Deutschlands für die Weltfunkkonferenz 2023 werden.
- Gewährleistungspflicht im Telekommunikationsgesetz für den gleichberechtigten Zugang zu Rundfunk- und Mobilfunkdiensten, analoge und digitale Standards für Medienempfang in allen Endgeräten sowie die Interoperabilität von 5G mit anderen Netzen bei gleichzeitig hoher Ausfallsicherheit.