VAUNET zur Zukunft der digitalen Radioübertragung

Berlin, 8. September 2019 - Anlässlich des in Berlin stattfindenden Digitalradiotags 2019 der Medienanstalten fordert der VAUNET eine schnellstmögliche Lösung der offenen Fragen für die Einführung des Übertragungsstandards DAB+ bei den privaten Radioanbietern und eine gleichberechtigte Finanzierungsgrundlage für die Privaten und die ARD.

Gleichberechtigte Finanzierungsgrundlagen für ARD und private Radiosender müssen dringlich geklärt werden

Der VAUNET appelliert, diese Themen als existenzielle Punkte für das duale Rundfunksystem mit hoher Priorität auf die medienpolitische Agenda zu setzen.

Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen, sagte: „Die UKW-Verbreitung ist die Basis des Geschäfts der privaten Radioveranstalter und wird es noch lange bleiben. Trotzdem steigt die Relevanz auch von DAB+ als digitaler Übertragungsweg und hat politisch den ‚point of no return‘ überschritten. Wir benötigen deshalb jenseits unseres UKW-Geschäfts gleichberechtigte Grundlagen für ein faires Miteinander mit den ARD-Radiowellen. Während die ARD-Anstalten für ihren Umstieg bis 2025 rund 600 Millionen Euro aus dem Rundfunkbeitrag erhalten, ist die Frage, wie die Privaten ihn finanzieren sollen, noch gänzlich unbeantwortet. Wenn DAB+ ein politisch gewollter digitaler Übertragungsstandard werden soll, darf dies nicht zu einer weiteren Verschärfung der Schieflage zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Radioangeboten führen.“

Der VAUNET steht unverändert zu seinem vor zwei Jahren beschlossenen Vier-Punkte-Plan zur Hörfunkmigration, mit dem sich der Verband zu einer Unterstützung des Digitalumstiegs auf DAB+ bekennt, wenn dieser für den privaten Hörfunk fair und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten entsprechend ausgestaltet wird.

Der Wortlaut der VAUNET-Position für einen Umstieg auf DAB+:

Motive der Migration

  • DAB+ ist kein einheitlicher europäischer Standard – Radio ist schon längst Multi-Channel.
  • Gleichwohl ist für DAB+ aus politischen Gründen der Point-of-no-Return überschritten.
  • Der private Hörfunk ist daher bereit, eine Migration aktiv zu unterstützen, sofern die Finanzierungsgrundlage dafür gewährleistet ist und faire Leitplanken definiert werden.
  • Dazu gehören die Sicherstellung eines ausgewogenen dualen Systems mit der Deckelung der öffentlich-rechtlichen Angebote sowie die Abbildung aller bestehenden privaten UKW-Programme über DAB+.

Faire Bedingungen für Umstieg

  • Der öffentlich-rechtliche Hörfunk benötigt für den Umstieg auf DAB+ bis 2025 schätzungsweise rund 600 Millionen Euro, die er aus dem Rundfunkbeitrag erhält.
  • Eine vergleichbare Summe – rund 500 Millionen Euro – muss der private Hörfunk aufbringen.
  • Dieser Zusatzaufwand ist über Werbung nicht zu finanzieren.
  • Daher bedarf es auch für den privaten Hörfunk einer Infrastrukturförderung. Diese Förderung ist zwingende Voraussetzung für die Migration.

Einstiegsphase in die Migration

  • Ab dem Zeitpunkt der gesicherten Finanzierung und der Möglichkeit, alle bestehenden privaten UKW-Programme über DAB+ abzubilden, wird der private Hörfunk DAB+ aktiv bewerben.
  • Ein Abschaltdatum (auch nicht die Diskussion hierüber) darf es bis zum Absinken der tatsächlichen analogen Nutzung auf unter 10 % nicht geben. Maßgeblich für die Messung der Nutzung ist der Anteil der UKW-Verbreitung an der durchschnittlichen Stunden-Netto-Reichweite (Werbefunk Gesamt, 14-59 Jahre, Mo-Fr, 6-18 Uhr).
  • Da sich Privatradio maßgeblich durch Werbung finanziert, reicht die bloße Verbreitung von Endgeräten als Maßstab für den Einstieg in die Migration nicht aus.

Dreijährige Übergangsphase

  • Erst wenn die tatsächliche analoge Restnutzung unter 10 % der Gesamtnutzung fällt, beginnt die dreijährige Übergangsphase von UKW zu DAB+.
  • Binnen der darauffolgenden drei Jahre wird die UKW-Verbreitung eingestellt.

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Hartmut Schultz

Pressesprecher

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