- Verband begrüßt Absicherung der UKW-Verbreitung von ARD und Deutschlandradio bis 2033
- „Der Ball für eine nachhaltige Beitragsstabilität liegt bei den Ländern“
Berlin, 27. Februar 2024 – Der VAUNET – Verband Privater Medien zieht als Schluss aus dem am Freitag vorgelegten Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), dass die Länder mit dem für den Herbst geplanten Reformmedienstaatsvertrag Auftrag und Struktur für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch einmal konkreter festschreiben müssen, wenn sie eine nachhaltige Beitragsstabilität gewährleisten wollen.
Der VAUNET begrüßt die Ausführungen der KEF zu den erforderlichen Einsparungen der Rundfunkanstalten und die Anpassung des Abschmelzmodells für die Finanzierung der Distribution der Hörfunkprogramme von ARD und Deutschlandradio über UKW um 4 Jahre. Die ursprünglich für die Beitragsperiode ab 2029 vorgesehenen Einsparungen bei UKW werden damit frühestens ab der Beitragsperiode ab 2033 realisiert.
Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VAUNET und CEO der FFH MEDIENGRUPPE: „Die aus der KEF-Entscheidung resultierende Absicherung der UKW-Verbreitung bis mindestens Ende 2032 ist eine weitsichtige und realistische Einschätzung zur weiteren Entwicklung bei den Verbreitungswegen des Radios. Sie entspricht den Marktanforderungen und der Einschätzung des VAUNET. Im dualen Rundfunksystem schafft die KEF damit auch auf privater Seite Planungssicherheit für den Verbreitungsweg UKW. Dennoch werben wir beim Thema UKW/DAB+ weiterhin für Technologieneutralität und die freie Entscheidung der Rundfunkanbieter für ihre Verbreitungswege. Hier darf nicht schon wieder die nächste einseitige Deadline für UKW geschaffen werden. Der Hörermarkt soll und wird das regeln. Nach wie vor sind die Verbreitungskosten im Simulcast durch die KEF-Entscheidung nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklärt, eine adäquate finanzielle Unterstützung der Privaten wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit.“
Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET sowie Chief Corporate Affairs Officer von RTL Deutschland: „Der KEF-Bericht unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen KEF auch für die Debatte um die Ausgestaltung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die die wesentliche Grundlage seines Finanzbedarfs ist. Der Ball für eine nachhaltige Beitragsstabilität liegt bei den Ländern. Nur ein noch konkreteres Nachjustieren des öffentlich-rechtlichen Auftrags kann hierfür die Voraussetzung schaffen. Eine neuerliche Steigerung der finanziellen Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde die bestehende Schieflage zu Lasten der unter erheblichem Marktdruck stehenden privaten Anbieter weiter verschlechtern.“
Zu den Ausgaben für Sportrechte betont der VAUNET die Notwendigkeit, die angebliche Deckelung im Rahmen einer Selbstverpflichtung durch die Rundfunkanstalten kritisch zu hinterfragen. „Wenn die KEF z.B. für 2022 enorme Kostenblöcke für den Sport im hohen dreistelligen Millionenbereich dokumentiert, stellt sich die Frage der Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen“, so Grewenig. Diese waren das Ergebnis einer Beihilfe-Beschwerde des früheren VPRT (heute: VAUNET) bei der EU-Kommission. Der VAUNET kritisiert schon länger die fehlende Transparenz der von den Anstalten und KEF veröffentlichten Zahlen für diesen Bereich. Grewenig: „In den Verhandlungen um Sportrechte haben die Privaten unverändert nicht den Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier unter einem großen Sparzwang steht.“