31.01.2023 - Der VAUNET begrüßt grundsätzlich den Diskussionsentwurf für einen 4. Medienänderungsstaatsvertrag (Transparenz und Compliance beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk). Insbesondere die Absicht der Länder, mit dem Diskussionsentwurf das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und somit in die duale Medienordnung insgesamt zu stärken, gilt es positiv zu bewerten.
Der Diskussionsentwurf darf aber erst der Anfang zu mehr Transparenz und ein Zwischenschritt zur Entkommerzialisierung der Rundfunkanstalten sein. Im Vordergrund sollten die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von ARD und ZDF stehen. Insgesamt müssen die Gremien professionalisiert und die Aufsicht unabhängiger gestaltet werden.
In seinem Positionspapier zum 4. Medienänderungsstaatsvertrag fordert der VAUNET daher:
- Eine größtmögliche Transparenz bei der Finanzierung, Angebotsgestaltung und den kommerziellen Tätigkeiten.
- Eine Beschränkung des Transparenzgebotes zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen sollte sich in erster Linie auf wesentliche Betriebsgeheimnisse erstrecken.
- Transparenzpflichten für Gemeinschaftsangebote und -einrichtungen, Kooperationen und Beteiligungen, die nicht geringer als für die Rundfunkanstalten selbst ausfallen dürfen.
- Im Online-Bereich mehr Transparenz und Controlling sowie eine quantitative Angebotsbegrenzung.
- Eine Fortführung bzw. ein Ausbau sowie die Veröffentlichung. der empirischen Analyse der linearen und non-linearen Angebote.
- Beibehaltung des Telemedienwerbeverbotes.
- Reduzierung von Werbung und Sponsoring in Radio und Fernsehen.
- Unterbindung von unzulässigen Vermarktungsaktivitäten der Tochtergesellschaften im Online-Bereich.
- Statt einer Umschichtung von Einsparungen Schaffung realer Wirtschaftlichkeitseffekte.
- Konkretere Vorgaben zur Professionalisierung der Gremiengeschäftsstellen (ähnlich der der Verwaltungsräte) zur Stärkung der Rundfunkräte.