Berlin, 24. November 2021 - Die Rundfunkkommission der Länder hat ihren „Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ veröffentlicht, zu dem bis Mitte Januar Stellungnahmen erwartet werden. Der VAUNET fordert klare Vorgaben für Primetime-Angebote, Beschränkungen für Lizenzware in Mediatheken sowie der Werbung von ARD und ZDF.
Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat weitreichende Auswirkungen auf das duale Mediensystem. Der VAUNET begrüßt in einer ersten Einschätzung grundsätzlich, dass mit diesem Schritt nunmehr die seit Jahren drängende konkretere Definition von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Angriff genommen wird.
Claus Grewenig, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia im VAUNET und Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL Deutschland: „Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirken sich immer auch auf alle anderen Anbieter im Medienmarkt aus. Insofern diskutieren die Länder nichts weniger als eine Reform des gesamten Mediensystems, das für beide Säulen von ‚Trusted Media‘ gestärkt werden muss. Der VAUNET wird sich nach eingehender Analyse intensiv in die anstehende Debatte einbringen. Schwerpunkte unserer Betroffenheit liegen in der Aufrechterhaltung des Verbots von Non-EU-Lizenzware in Mediatheken sowie in der Abbildung des Kernauftrags auch zur Primetime. Unterhaltung sollte nicht Selbstzweck, sondern auf den Kernauftrag bezogen sein. Den Ländern muss zudem bewusst sein, dass nur die klare Begrenzung des Portfolios in einem zweiten Schritt auch auf die künftige Finanzierung der Anstalten durchschlagen kann, ohne in dieselbe Sackgasse wie 2020 zu laufen.“
Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio/Tele FFH: „Auch für das Radio sind klare Begrenzungen zum Umfang des Angebots auf Ebene des Medienstaatsvertrags und der Ländergesetzgebungen die Voraussetzung dafür, dass es nicht zu einer weiteren unbegrenzten Online-Audio-Expansion kommt. Deshalb müssen ebenfalls die Deckelung von Angeboten und die Vermeidung einer weiteren Verspartung und Auslagerung von Auftragsinhalten essenzielle Bestandteile der Auftragsreform sein. Das aggressive Auftreten der ARD in der Vermarktung gerade im Audiobereich zeigt die Notwendigkeit für mehr Transparenz, und dass die vom VAUNET geforderten weitgehenden Beschränkungen in der Werbung von ARD und ZDF umgesetzt werden. Sie würden nachhaltig auf das Ziel der Länder einzahlen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für die Medienvielfalt und den Medienpluralismus im Gesamtmarkt zu stärken.“
Der VAUNET fordert die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und eine Reduzierung von Werbung und Sponsoring in den ARD-Radiosendern für alle ARD-Anstalten auf 60 Minuten täglich in einem Programm. Das Werbeverbot in Telemedien sollte fortbestehen. Zudem müssen kommerzielle Aktivitäten und das Onlineangebot, insbesondere auf Drittplattformen, klar begrenzt sein.
Der VAUNET wird im Januar eine umfassende Stellungnahme zum Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellen.