Skater, der mit seinem Bord auf einer Stange balanciert

Konvergente Medienordnung

Mit der digitalen Transformation hat sich die Medienwirtschaft in allen Bereichen nachhaltig verändert. Klassische TV- und Radiounternehmen sind cross-mediale Multi-Channel-Anbieter und starke digitale Player geworden. Neben ihren linearen Programmen haben sie Streaming-, On-Demand-Services oder Audiodienste und zahlreiche andere digitale Zusatzangebote etabliert. Das wirkt sich auch auf die Inhalte, die Geschäftsmodelle und die Refinanzierung aus.

Big-Tech-Plattformen, Endgerätehersteller, Browser oder Betriebssysteme beeinflussen maßgeblich, welche Inhalte zu finden sind und genutzt werden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Refinanzierung von Medieninhalten und damit auf die Medienvielfalt, sondern auch auf die öffentliche Meinungsbildung.

Der Ende 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag (MStV) setzt erstmals einen medienrechtlichen Regulierungsrahmen für Medienplattformen und sogenannte (Medien-)Intermediäre wie soziale Netzwerke, Instant-Messaging-Dienste oder Suchmaschinen. Auswahl und Darstellung von Inhalten auf Benutzeroberflächen sollen transparent, chancengleich und diskriminierungsfrei gestaltet sein. Bei Medien-Intermediären gibt es Transparenzvorschriften und ein Diskriminierungsverbot. Begleitet wird der Medienstaatsvertrag durch verschiedene Satzungen der Medienanstalten, vor allem zur Konkretisierung der Plattform- und Medienintermediärsregulierung.

Medienpolitik umfasst immer mehr Themenfelder und erfordert eine noch stärkere Abstimmung zwischen EU, Bund und Ländern.

Medienpolitik umfasst nicht mehr nur den Medienstaatsvertrag, die Aufsicht über den Rundfunk und die Ausgestaltung des dualen Rundfunksystems in Hoheit der Länder. Medienpolitik und Medienregulierung müssen einem breiteren Verständnis unterliegen: Wettbewerbs- und Netzpolitik, Plattformregulierung, Datenschutz- und Urheberrecht sind für die Medienunternehmen relevanter denn je. Zuständig sind hier vor allem der Bund und die Europäische Union (EU). Der Gesetzgebungs- und Regulierungsrahmen wird immer komplexer. Zwischen den einzelnen Vorhaben sind zudem vielfältige Rückkoppelungseffekte zu erwarten. Gleichzeitig ist der Mediensektor so stark reguliert wie kaum ein zweiter.

Medien sind sowohl Wirtschafts- als auch Kulturgut: Dies erfordert besondere rechtliche Rahmenbedingungen.

Die privaten Audio- und audiovisuellen Medien sind sowohl Wirtschafts- als auch Kulturgut. Ihnen kommt nicht nur aufgrund ihrer umfassenden und objektiven Berichterstattung eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu. Sie sind auch wesentlicher Bestandteil der Kultur- und Kreativwirtschaft, deren digitale Innovationsfähigkeit für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland technische und wirtschaftliche Entwicklung befördert. Ihre besondere Bedeutung für Meinungsvielfalt und Demokratie erfordert besondere rechtliche Rahmenbedingungen.

Der nach Digital Markets Act und Digital Services Act geplante europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit – der European Media Freedom Act – soll Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien im EU-Binnenmarkt unterstützen. Entscheidend für eine wettbewerbsfähige und vielfältige Medienlandschaft in Europa sind flexible Rahmenbedingungen. Dabei müssen hinreichend Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung europäischer Regulierungsvorhaben erhalten bleiben, um auf regionale Besonderheiten europäischer (Medien-)Märkte eingehen zu können.

Die privaten Medien sollten Teil einer systematischen Risikoevaluierung bei sämtlichen neuen – auch nicht sektorspezifischen – Gesetzes- und Regulierungsvorhaben sein, indem die Auswirkungen neuer Gesetze auf den Medienbereich überprüft werden (media impact assessment). Europa, Bund und Länder müssen ihre medien- und digitalpolitischen Agenden stärker aufeinander abstimmen.

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Ansprechpartner:in
Daniela Beaujean

Geschäftsführerin des VAUNET

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 112

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