Die privaten Audio- und audiovisuellen Medien engagieren sich in zahlreichen gemeinsamen Projekten und Eigeninitiativen für einen verbesserten Schutz Minderjähriger.
Private Medien stehen für: Jugendmedienschutz
Der Schutz Minderjähriger vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ist ein wichtiges Anliegen der privaten Medien. Eltern sollen darauf vertrauen können, dass Heranwachsende einen sicheren Zugang zu Medien haben. Das Jugendschutzgesetz des Bundes sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder schreiben die rechtlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz fest. Der VAUNET setzt sich dafür ein, die Regelungen von Bund und Länder zu einem kohärenten, modernen, der digitalen Welt angemessenen Rechtsrahmen weiterzuentwickeln.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) als auch die Jugendschutzbeauftragten der Medienanbieter leisten einen wesentlichen Beitrag zum Jugendmedienschutz in Deutschland. Insbesondere durch ihre inhaltliche Prüfung von Telemedien und Rundfunkinhalten, durch die Vergabe von Altersfreigaben sowie ihre Mitwirkung an der Gestaltung technischer Schutzkonzepte üben sie eine zentrale Schutzfunktion aus.
FSM und FSF sowie die gemeinnützigen Vereine fragFINN und Media Smart engagieren sich für eine bessere Medienkompetenz bei Heranwachsenden. Kinder und Jugendliche werden befähigt, Medieninhalte kritisch zu hinterfragen und die modernen Medien kreativ und sozial verantwortlich zu nutzen. fragFINN bietet einen geschützten Surfraum, der speziell für Kinder von 6 bis 12 Jahren geschaffen wurde. Mit der Suchmaschine für Kinder werden dabei nur kindgeeignete, von Medienpädagogen redaktionell geprüfte Internetseiten gefunden. Media Smart ist seit vielen Jahren erfolgreich bei der Vermittlung von Werbekompetenz.
Im Bereich technischer Jugendschutz haben die privaten audiovisuellen Medien die Initiative ergriffen, technische Lösungen zur Absicherung ihrer Angebote zu etablieren. Dazu gehören Altersverifikationssysteme, Jugend- oder Kinderschutzsoftware wie JusProg oder technische Alterskennzeichen.