Junge Frau mit Laptop steht in einem Datenzentrum

Datensouveränität

Private Medienunternehmen stellen seit vielen Jahren einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten unter Beweis. Vertrauen in den Schutz von Daten und Privatsphäre ist die Voraussetzung, damit Menschen ihre Angebote nutzen.

Werbe- und datenbasierte Geschäftsmodelle refinanzieren Content und damit Medienvielfalt.

Im vertrauenswürdigen Umgang mit personenbezogenen Daten sind Medienunternehmen auch ein Korrektiv zur Intransparenz vieler Onlineplattformen. Vertrauen in den Schutz von Daten und Privatsphäre ist die Voraussetzung, damit Menschen ihre Angebote nutzen.

Daten sind die Währung für zukunftsfeste digitale Geschäftsmodelle privater Medien.

Hochwertige Inhalte lassen sich nur produzieren, wenn Anbieter wissen, wo, wie und mit welchem Content sie Nutzer:innen im digitalen Raum wirksam erreichen – und sie ihre Inhalte entsprechend gestalten, produzieren und vermarkten können. Daten sind notwendig, um Medienangebote optimal auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzer:innen abzustimmen und weiterzuentwickeln. Digitale Wertschöpfung umfasst nicht nur die mit Online-Werbung erzielten Umsätze, sondern auch ein Verständnis für das Mediennutzungsverhalten fragmentierter Zielgruppen und die Entwicklung entsprechender Angebote. Damit sind Daten die Währung für zukunftsfeste digitale Geschäftsmodelle privater Medienanbieter.

Für die private Medienwirtschaft ist ein innovationsfreundlicher Datenschutz unverzichtbar.

Vor allem auf europäischer Ebene werden Legislativvorschläge immer häufiger zum Anlass genommen, eine angemessene Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen digitaler Geschäftsmodelle zu beschränken. Pauschale Werbe- und Trackingverbote, gefährden die Refinanzierungsmöglichkeiten der privaten Medienwirtschaft. Gleichzeitig würden solche Verbote gerade die marktmächtigeren, log-in-basierten Gatekeeper-Plattformen im Wettbewerb stärken. Immer öfter setzen große Big-Tech-Plattformen im Alleingang und zum eigenen Vorteil neue Regeln und Standards für den gesamten Werbemarkt durch – wie etwa Anti-Tracking-Funktionen auf Betriebssystemen oder die Absicht, Drittanbieter-Cookies zu blockieren, auch dann, wenn die Nutzer:innen der Verwendung von Cookies beim Aufruf der Websites und Dienste zugestimmt haben.

Restriktive Datenschutzvorgaben einerseits und Innovationsmöglichkeiten für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft auf der anderen Seite müssen bei sämtlichen Gesetzesvorhaben ausbalanciert werden. Bei allen, auch nicht-sektorspezifischen Gesetzesinitiativen muss geprüft werden, ob die nachhaltige Refinanzierung einer vielfältigen Medienlandschaft gefährdet und unbeabsichtigt die Geschäftsmodelle der großen Gatekeeper gestärkt würden.

Datensouveränität
VAUNET-Position zur Evaluierung der DSGVO
Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird die Europäische Kommission im Mai dieses Jahres einen Evaluierungsbericht vorlegen. In seiner Position adressiert der VAUNET mit Blick auf die werbefinanzierten privaten Medien Problemfelder.
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VAUNET-Kritik an der EU-Cookie-Pledge
Mit der Cookie-Pledge-Initiative will die EU-Kommission der Cookie-Fatigue der Verbraucher:innen begegnen. In seiner Stellungnahme warnt der VAUNET davor, statt die Ursache zu beheben, ausschließlich die Symptome der Cookie-Fatigue zu bekämpfen, und setzt sich für Verbesserung der Pledges ein.
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VAUNET-Stellungnahme zur Anwendung der sog. „EU-Cookie-Richtlinie”
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Dafür setzt sich der VAUNET ein

  • Keine pauschalen Werbe- und Trackingverbote
  • Keine Werbe-Ausblendung über Ad-Blocker
  • Die in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten durch Medienunternehmen muss gewährleistet werden.
  • Die Praxis von Gatekeepern wie Browsern oder Betriebssystemen, eigene Online-Werbetechnologiedienste zu präferieren und die Angebote Dritter zu benachteiligen, muss unterbunden werden.
  • Aufnahme von Regelungen zu Datentreuhändern sowie Personal Information Management Systems (PIMS) für eine praktische und nutzerfreundliche Erteilung einer Einwilligung zur Datennutzung
  • Erleichterte innovative (europäische) Kooperationsformen und Allianzen, etwa produkt- oder branchenspezifische Vertriebsplattformen (z. B. Addressable TV/HbbTV oder Login-Allianzen)

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Ansprechpartner:in
Dr. Matthias Försterling

Senior Legal Counsel

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