VAUNET begrüßt Ministerpräsidentenbeschluss für einen neuen Medienstaatsvertrag

Berlin, 5. Dezember 2019 - Der VAUNET begrüßt die Verabschiedung eines neuen Medienstaatsvertrags durch die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder. Die neue Plattformregulierung im Medienstaatsvertag soll sicherstellen, dass Nutzer auch künftig Radio und Fernsehen auf Plattformen und Intermediären (z. B. Suchmaschinen und soziale Netzwerke) finden können.

„Es ist ein guter und längst überfälliger Schritt. Der heutige Beschluss eröffnet eine zeitgemäße Regulierung, die der neuen Medienwirklichkeit mit ihren konvergenten Angeboten, Plattformen und Verbreitungswegen gerecht wird. Der Staatsvertrag berücksichtigt in zahlreichen Punkten die Anliegen des privaten Rundfunks. Der VAUNET und seine Mitgliedsunternehmen erkennen das Vorgehen der Länder, wichtige Weichen für eine Modernisierung der Medienordnung zu stellen, deshalb ausdrücklich an“, so Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VAUNET. „Es wurde viel erreicht, unser Dank gilt den Ländern, die hier einen wichtigen Gestaltungswillen gezeigt haben. Mit Zulassungsfragen und dem Thema öffentlich-rechtliche Werbeverbote im TV stehen nun noch einige offene Themen auf der medienpolitischen Tagesordnung. Wir sind zuversichtlich, dass sie genauso konstruktiv und zielführend zu lösen sind.“

Für den VAUNET kommt es nun vor allem auch darauf an, ob der Medienstaatsvertrag auf neue Gatekeeper-Situationen, wie z. B. Sprachassistenten, die passenden Antworten liefern wird. Für eine Berücksichtigung von sprachbasierten Plattformen hatte sich insbesondere der private Hörfunk eingesetzt, da dort die Gefahr, dass plattformeigene Audio- und audiovisuelle Dienste bevorzugt werden, besonders hoch ist. Demmel geht davon aus, dass die Diskussionen auf anderen Ebenen weitergehen werden. Der neue Staatsvertrag könnte wegweisend im europäischen Rahmen sein. Zudem sind an vielen Stellen die Landesmedienanstalten gefordert, den Medienstaatsvertrag durch Satzungen und Richtlinien zu konkretisieren. Das betrifft beispielsweise die Ausgestaltung der leichten Auffindbarkeit von Rundfunkangeboten anhand von Kriterien, die die Vielfalt von Anbietern im Rundfunkmarkt berücksichtigen sollten. Hierzu werden wir zeitnah den Dialog mit den Medienanstalten suchen.“

Die neue Plattformregulierung im Medienstaatsvertag soll sicherstellen, dass Nutzer auch künftig Radio und Fernsehen auf Plattformen und Intermediären (z. B. Suchmaschinen und soziale Netzwerke) finden können. Hier war es dem Verband besonders wichtig, dass Zugang und Auffindbarkeit der Angebote seiner Mitgliedsunternehmen auf Benutzeroberflächen als auch der Schutz der Rundfunkprogramme vor Überblendungen und illegaler Weiterverbreitung gewährleistet werden. In diesem Bereich, der existentiell für die Anbieter-, Angebots- und Meinungsvielfalt ist, werden nun erstmals klare Spielregeln definiert. Ein Wermutstropfen bleibt: Medienintermediäre werden, obwohl meist marktmächtiger, weniger reguliert. Für sie gelten keine Auffindbarkeitsvorschriften und nur ein eingeschränktes Diskriminierungsverbot. Zudem werden die Regelungen zur Zulassung von privaten Rundfunkveranstaltern nicht vereinfacht.

Mit der Umsetzung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie sollen die privaten Sender auf die Herausforderungen eines globaleren Medienumfelds reagieren können. Die Möglichkeit zur Werbung wird flexibler gestaltet, auch wenn die Liberalisierungsmöglichkeiten bereits auf europäischer Ebene hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Die Standards im Jugendschutz werden für lineare und Medienangebote auf Abruf weitgehend vereinheitlicht.

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