20.06.2022 - Der VAUNET begrüßt das Anliegen der Länder, die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere für technischen Jugendmedienschutz, an die Entwicklung der Mediennutzung und -technologie und den sich verändernden Medienmarkt anzupassen. Das im Diskussionsentwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgeschlagene neue Komplementärmodell zur Regulierung von Apps wirft jedoch Fragen zur praktischen und rechtlichen Umsetzbarkeit auf und muss grundlegend überdacht werden.
Die privaten Medienanbieter setzen sich seit Jahren dafür ein, ein modernes und kohärentes Jugendmedienschutzrecht vor allem im Online-Bereich zu etablieren. Das Vorhaben der Länder, die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere für den technischen Jugendmedienschutz, an die sich wandelnde Medientechnologie und -nutzung und den sich verändernden Medienmarkt anzupassen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Diskussionsentwurf verschafft jedoch entgegen der Protokollerklärung Nr. 2 zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland den Medienanbietern nicht die in Aussicht gestellte Klarheit und Sicherheit.
Durch das im Diskussionsentwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgeschlagene Modell wäre künftig das rechtskonforme Handeln von Medien-Apps-Anbietern davon abhängig, ob technische Dienstleister ihrerseits pflichtbewusst handeln. Zudem drohen insbesondere Medienanbietern, die in den vergangenen Jahren in Jugendschutzlösungen investiert haben, zusätzliche Aufwendungen, wenn sie diese fortführen.