17.01.2022 - Der VAUNET sieht in seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf zur Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der von der Rundfunkkommission der Länder im November 2021 vorgelegte Diskussionsentwurf zur Änderung des Medienstaatsvertrages berücksichtigt die umfassenden Auswirkungen der Reform auf das gesamte Mediensystem nur unzureichend und droht, die Statik der dualen Medienordnung nachhaltig zu Lasten der privaten Medien zu verschieben.
Die im Rahmen einer öffentlichen Online-Konsultation vorgelegten Vorschläge dürfen daher nur der Anfang einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung und nicht das Ende des Diskussionsprozesses sein. Der VAUNET plädiert daher für ein zeitnahes Gespräch zwischen den Ländern bzw. der Rundfunkkommission und den privaten Medien, um die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der geplanten Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis des jetzigen Entwurfs zu erläutern.
Ein Kernpunkt der Betroffenheit privater Medien liegt in der Aufrechterhaltung des Verbots für Non-EU-Lizenzware und der Bestimmungen für europäische Filme und Serien in Mediatheken und Telemedien. Hier darf es keine weitere Video-on-Demand- Liberalisierung geben. Denn jede Zunahme des öffentlich-rechtlichen Angebotsumfangs verschärft den Wettbewerb mit privaten Angeboten und erschwert deren Geschäftsmodelle.
Die beabsichtigte Schwerpunktsetzung, nach der Unterhaltung kein Schwerpunkt sein soll, oder die beabsichtigte Durchsetzung des öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil auch in der Primetime, sind vielversprechende Signale. Vieles davon ist im Entwurf jedoch noch in Klammern gesetzt oder sehr vage formuliert und stark ausbaufähig. Hier müssen die Länder eine weitere Schärfung des öffentlich-rechtlichen Angebotsprofils und eine erkennbarere Unterscheidbarkeit von privaten Angeboten vorgeben.
Für die notwendige Profilschärfung ist auch eine Entkommerzialisierung unabdingbar. Dazu zählt im TV-Bereich die Umsetzung des lange diskutierten vollständigen Verbots von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen TV-Bereich, im Radiobereich insbesondere die Reduzierung des Werbeumfangs auf 60 Minuten pro Tag und ein werbeführendes Programm pro Anstalt sowie Einschränkungen bzw. die Untersagung von Sponsoring in der Radio-Primetime. Ferner muss das geltende Werbeverbot in Telemedien bestehen bleiben. Entsprechende Maßnahmen würden auch die Unabhängigkeit von kommerziellen Einflüssen festigen und die Akzeptanz für die Rundfunkbeiträge erhöhen.
Dringend notwendig ist auch ein separater Blick auf Radio und Audio. Es bedarf eines ausbalancierten Gesamtkonzepts für die duale Hörfunk- und Audioordnung, mit der die zukünftige Angebots- und Anbietervielfalt insbesondere auch in den regionalen und lokalen Gebieten sichergestellt werden kann. Der VAUNET fordert dazu ein ‚Gesamtvotum Audio der Länder‘, das den Rahmen für die einzelnen Debatten auf Länderebene setzt.