Lebensmittelwerbung: Bundesernährungsministerium gibt erneut einen Entwurf eines Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes in die Ressortabstimmung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen neuen Entwurf für ein Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KWG-E) in die Ressortabstimmung gegeben und die Ministerien um Stellungnahme bis zum 19. Mai gebeten.

Das KWG-E 2.0 folgt knapp drei Monate auf den ersten Gesetzesentwurf des BMEL, der insb. von den FDP-geführten Ressorts zurückgewiesen wurde. Die Neufassung nimmt am Gesetzestext insbesondere die Konkretisierung unbestimmter Begriffe vor und ergänzt die Gesetzesbegründung. Das Regelungsziel wird in seinem Umfang und seiner Richtung aber so gut wie nicht geändert. Das Verbot der Werbeausstrahlung zwischen 6 und 23 Uhr bleibt bestehen.

Der überarbeitete Gesetzesentwurf bezieht sich nunmehr auf die neueste Fassung des WHO-Nährwertprofils aus dem Jahr 2023, welches zwar keine absoluten Bewerbungsverbote für einzelne Produktgruppen mehr vorsieht, dafür aber neue strenge Grenzwerte. Bloße Warn- oder Hinweispflichten in der Werbung sind laut neuer Begründung nicht ausreichend und „kein gleichermaßen geeignetes Schutzmittel“. Das BMEL verweist zudem darauf, dass eine WHO-Untersuchung gezeigt habe, „dass bei vielen Lebensmitteln bereits eine geringfügige Reformulierung der Rezeptur dazu führen würde, dass eine Bewerbung auch gegenüber Kindern zulässig wäre.“

Das BMEL konkretisiert, dass das „Ziel des Gesetzes nicht die Medienregulierung ist, sondern die Regulierung der Werbung für Lebensmittel mit zu viel Zucker, Fett oder Salz – und damit die Verbesserung des Gesundheitsschutzes“. Die Reglung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 6 Abs. 7 JMStV) stellt aus Sicht des Bundesministeriums keine entsprechende bundeseinheitliche Regelung dar, da der Anwendungsbereich des Gesetzesentwurfs deutlich weiter ausgestaltet sei. Aus Sicht des Bundes ist das KLWG auch kein Gesetz, dem die Länder (über den Bundesrat) zustimmen müssen. Auf diesem Wege versucht das BMEL, die fehlende Gesetzeszuständigkeit zu widerlegen.

Von Seiten der Länder wird das Gesetzesvorhaben des Bundes nach wie vor kritisch gesehen. Zuletzt hatte der sächsische Staatsminister Oliver Schenk bei den Medientagen Mitteldeutschland auf die umfassenden negativen Folgen für die privaten Medien verwiesen.

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