In der Debatte um eine Novellierung der Filmförderung ist mehr Sachlichkeit und konstruktiver Dialog gefordert. Dabei solle das Steueranreizmodell im Fokus stehen, zu dem als Kern der Reform Einigkeit besteht, statt unbeirrbar auf einer maximal hohen und einseitigen Investitionsverpflichtung zu beharren, plädiert VAUNET-Geschäftsführerin Daniela Beaujean in einem Gastbeitrag für die FAZ.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat zur Berlinale ihren Plan zur Novellierung der Filmförderung vorgelegt. Doch mit jeder Woche, in der sich die Bundesregierung weder intern noch mit den Ländern einigt und keine offizielle Konsultation startet, werde das Ziel unrealistischer, ein Steueranreizmodell zum 1. Januar 2025 in Kraft treten zu lassen. Leidtragende dieser Verzögerung sei der Produktionsstandort Deutschland – und damit alle, so VAUNET-Geschäftsführerin Daniela Beaujean. Sie fordert, über Partikularinteressen hinaus zu denken und alle Akteure, auch Sender und Streaminganbieter, in die Debatte einzubeziehen.
Die Bewegtbildbranche appelliert an die politischen Entscheider:innen, das Kernelement der Reform der Film- und Serienförderung, das Steueranreizmodell, einzuführen. Denn anders als Investitionsverpflichtungen, die nur das Produktionsvolumen zugunsten der Produzenten sichern, gewährleiste ein Steueranreizmodell langfristig Wachstum und Planungssicherheit am Produktionsstandort – für alle Marktteilnehmer. Zudem bestehe bereits Einigkeit, dass es eine effektive Förderung von 30 Prozent der Produktionskosten brauche, um Deutschland überhaupt wieder wettbewerbsfähig zu machen. Ein Steueranreizmodell könne zudem ohne Investitionsverpflichtung funktionieren. Andersherum gelte dies nicht.
Claudia Roth hat derweil einen noch inoffiziellen Vorschlag unterbreitet, wonach Video-on-Demand-Anbieter mindestens 20 Prozent ihres Vorjahresnettoumsatzes reinvestieren sollen. Hinzu kommen hohe zu erfüllende Subquoten: für deutsche Sprache: 70 %, Kinofilme: 15 %, Werke von unabhängigen Produzent:innen: 70 %; letztere inklusive eines zwingenden Rechterückbehalts. Damit ist Claudia Roth sehr nah an der Maximalposition der Produzenten. Die Sender und Streaminganbieter sind hingegen in ihrem besonders geschützten Kernbereich der Programm- und Angebotsfreiheit betroffen. Im Zuge dessen stellen sich gravierende europa- und verfassungsrechtliche Fragen. Diese ließen sich, anders als oftmals behauptet, nicht eindeutig und unproblematisch nur zugunsten einer Investitionsverpflichtung beantworten, so Beaujean. Eine solche Investitionslenkung mit zu wenig Anrechnungstatbeständen sowie einem frühzeitigen Verlust von Auswertungsrechten würde die positiven Effekte eines steuerlichen Anreizmodells verpuffen lassen. Der VAUNET und andere Branchenvertreter:innen haben zuletzt immer wieder Bereitschaft zum Dialog signalisiert, um einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu finden.