13.03.2024 - Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth (BKM), hat ihren lange angekündigten „großen Wurf“ für eine Reform der Film- und Serienförderung auf der Berlinale am 15. Februar 2024 vorgestellt.
Dieser besteht aus drei Teilen: Zum einen aus der Einführung eines Steueranreizmodells (Filmförderungszulagengesetz – FFZulG), zum anderen aus der Verpflichtung zur Förderung europäischer Werke durch Direktinvestitionen (Investitionsverpflichtungsgesetz – InvestVG) sowie drittens aus der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG). Alle drei Gesetze sollen den Plänen des BKM zufolge bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Zum Referentenentwurf der FFG-Novelle hat der VAUNET jetzt Stellung genommen:
1. Streichung der Medialeistungen für TV-Sender führt zu finanziellen Mehrbelastungen in Millionenhöhe.
Private Medien leisten durch Zahlungen an die Filmförderanstalt (FFA) und freiwillige Einzahlungen in Länderförderungen einen bedeutenden Beitrag zur Filmförderung. Aufgrund der bestehenden Investitionen in Milliardenhöhe in Inhalte und Kinofilme durch Medienunternehmen spricht sich der VAUNET gegen weitere finanzielle Mehrbelastungen aus. Der vollständige Wegfall der Ersetzungsbefugnis durch Medialeistungen würde zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der betroffenen Anbieter in Millionenhöhe bzgl. der Barmittel führen (40 %ige Steigerung der Barmittel als einzige Einzahlergruppe). Statt einer Streichung sollte vielmehr über eine konvergente Fortentwicklung des Instruments „Medialeistung“ nachgedacht werden. Ansonsten kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unternehmen Einsparungen im Bereich freiwilliger Leistungen prüfen müssen, zumal der im April 2023 veröffentlichte Gesamtbericht „All Eyes On Audiences – Zielgruppen und Potenzialanalyse für den deutschen Kinomarkt“ die Rolle von Fernsehwerbung als gezielte Aufmerksamkeitsquelle für das Kino hervorhebt. Der VAUNET plädiert daher für den Erhalt der bewährten Ersetzungsbefugnis durch Medialeistungen.
2. Eine (weitere) Flexibilisierung der Sperrfristen ist notwendig.
Nachdem die Branche im Mai 2023 einen ersten Schritt in Richtung Flexibilisierung der Sperrfristen getan hat, sollen die durch die Richtlinie des FFA-Verwaltungsrats beschlossenen
Regelungen in das neue FFG überführt und die gesetzliche Öffnungsklausel beibehalten werden. Der VAUNET begrüßt diesen Schritt, denn eine (weitere) Flexibilisierung der Sperrfristen – unter Beibehaltung des exklusiven Kinofensters und Einbindung aller Akteure der Verwertungskette – war bzw. ist vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs notwendig.
3. Teilautomatisierte Referenzmittelförderung: Überarbeitung der Erfolgskriterien & Zugangsvoraussetzungen nötig
Der VAUNET begrüßt grundsätzlich die Bemühungen, die Prozesse dynamischer und damit auch effizienter zu gestalten. Mit Blick auf das Hauptanliegen der FFG-Novelle – weniger und dafür besser ausgestattete und wirtschaftlich erfolgreichere Kinofilme zu finanzieren – erscheint die momentane Konzeption der Erfolgskriterien bzw. der herabgesetzten Zugangsvoraussetzungen auf den ersten Blick nicht zielführend.
Weiterführender Link
Referentenentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG)