VAUNET zur Position des Verbundes von ANGA et al. zur Plattformregulierung

Berlin, 7. August 2019 - Der VAUNET widerspricht der Kritik des Verbundes von ANGA, Bitkom, eco und ZVEI an der Medienplattformregulierung in dem aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags und weist die Forderung nach einer weiteren Beschränkung der Rechte der Verbraucher und Inhalteanbieter zu Gunsten von Plattformbetreibern zurück.

Dr. Harald Flemming: „Gatekeeper-Freiheiten auf Kosten derjenigen, die die Inhalte mit hohen Investitionen produzieren, und ein Freifahrtschein für eine kommerzielle Nutzeransprache durch die Plattformbetreiber auf Kosten der Inhalte, die die Plattform erst werthaltig machen, sollten nicht im Interesse der Politik liegen. Das einseitige Aufzeigen maximaler Bedrohungsszenarien für die Plattformbetreiber hilft hier niemandem, zumal wenn diese Szenarien nicht korrekt sind. Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags berücksichtigt schon heute die Hoheit der Nutzer, die zum Beispiel Bild-in-Bild-Einblendungen oder Split Screen eigens aktivieren können. In unserem Verständnis muss die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen dort enden, wo sie die Nutzung und Refinanzierung der Inhalteanbieter beeinträchtigt und sie den Schutzzweck einer Gesetzgebung gegenüber dem Nutzer konterkariert. Eine ‚Bevormundung der Verbraucher‘ – wie sie ANGA & Co. behaupten – tritt doch eher gerade dadurch ein, dass die Plattformen ungefragt über die Auffindbarkeit der eigenen Angebote, Apps, über Fernbedienungen und auf Benutzeroberflächen selbst entscheiden und sie vorgeben können. Dass diese Empfehlungen sich an kommerziellen Interessen und nicht denen der Nutzer orientieren dürften, liegt auf der Hand. Damit würde aber gerade eine neutrale Nutzerauswahl konterkariert. Der VAUNET sieht in den aktuellen Forderungen der ANGA u. a. überholte Maximalpositionen, die im aktuellen Prozess nicht zielführend sind. Stattdessen appelliert er dafür, an vernünftigen Zielen zu arbeiten, die die Vielfalt der Inhalte und Anbieter respektieren und schützen und den in diesem Sinne guten Weg des Länderentwurfs weiter stärken.“

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