18.02.2021 - Der VAUNET hat in einer Stellungnahme im Rahmen des aktuellen Drei-Stufen-Tests des Deutschlandradios das neue Telemedienkonzept als nachbesserungsbedürftig eingestuft.
Im vorgelegten Konzept werden die Erweiterungsbestrebungen des Deutschlandradios in seinen Online-Angeboten konkretisiert.
Kritisch beobachtet der VAUNET, dass die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschlandradio im Telemedienbereich ihre Angebote inhaltlich angleichen. Während das ZDF inzwischen reine Audioformate (Podcasts) produziert, möchte das Deutschlandradio laut Telemedienkonzept verstärkt Video-Formate anbieten. Statt weitere Synergien auszuloten, erfolgen Angebotserweiterungen in neue Medienformen.
Der Wandel des Deutschlandradios zum Anbieter audiovisueller Inhalte ist aber im Deutschlandradio-Staatsvertrag nicht angelegt. Mit den Landesrundfunkanstalten und dem ZDF gibt es bereits zahlreiche etablierte Rundfunkanstalten, die audiovisuelle Inhalte im Internet bereitstellen. Deshalb ist es nicht notwendig, dass solche Angebote zusätzlich vom Deutschlandradio bereitgestellt werden müssen. Denn das Deutschlandradio hat mit seiner Audiothek ein sehr erfolgreiches Portal seiner Audio-Inhalte etabliert. Der VAUNET teilt auch nicht die Aussage „Seit jeher steht Deutschlandradio nicht in Konkurrenz zu privatwirtschaftlich geführten Medien.“ Aufgrund der Beitragsfinanzierung kann Deutschlandradio finanziell unabhängig von marktwirtschaftlichen Entwicklungen agieren. Dennoch stehen die Angebote des Deutschlandradios mit denen der privaten Rundfunk- und Telemedien im publizistischen Wettbewerb um Publikumsaufmerksamkeit.
Die detaillierte Kritik des VAUNET an den aktuellen Erweiterungsplänen des Deutschlandradios im digitalen Umfeld, insbesondere zur Präsenz des Deutschlandradios auf Drittplattformen und dem neuen Verweildauerkonzept, kann in der Stellungnahme eingesehen werden.