12.12.2022 - Trotz laufendem Drei-Stufen-Test ist ardkultur.de bereits gestartet. Aus Sicht des VAUNET besteht für diesen Schritt derzeit keine Rechtsgrundlage. In seiner Stellungnahme weist der VAUNET das Telemedienkonzept als unzureichend zurück.
Der MDR-Rundfunkrat hat am 10. Oktober 2022 ein Drei-Stufen-Test-Verfahren zum Telemedienkonzept von „ARD Kultur“ (www.ardkultur.de) gestartet. Anders als bei anderen Verfahren, ist ardkultur.de bereits vor Ende des Konsultationsverfahrens (am 24.Oktober) online gegangen.
Aus Sicht des VAUNET besteht aber derzeit keine Rechtsgrundlage, die einen Angebotsstart noch während des laufenden Prüfverfahrens zulässt. Die neue Regelung des § 32 Abs. 8, 9 3. MÄndStV, die einen eng begrenzten Probebetrieb zulässt, wird erst zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Der VAUNET weist das Telemedienkonzept als unzureichend zurück. Zum einen erfolgt keine Beschreibung der „Kulturinhalte“ und damit keine klare Abgrenzung zur Unterhaltung. Das Angebot ist derzeit mit einem nicht geringen popkulturellen Anteil ausgestaltet. Auch stellt „ARD Kultur“ eine nicht notwendige Doppelung zum Themenfeld Kultur in der ARD-Mediathek und der ARD- Audiothek dar. Der VAUNET kritisiert zudem die Drittplattformpräsenz, den Ausbau mit Online-Only-Inhalten und das Verweildauerkonzept.
Die Ermittlung der publizistischen Wettbewerber scheint methodisch diskussionswürdig. Trotz festgestellter bestehender breiter Vielfalt an Kulturangeboten wird an der Notwendigkeit von „ARD Kultur“ festgehalten. Der vorgesehene Etat ist mit rund fünf Millionen Euro pro Jahr höher als die Telemedienetats des SR und des RB und damit für ein zielgruppenspezifisches Zusatzangebot recht hoch.
Die Errichtung des ARD-Kulturportals war im November 2021 auf der ARD-Hauptversammlung beschlossen worden. Informationen zur Konzeption von „ARD Kultur“ finden Sie hier.