Kabinettsentwurf zum TTDSG verabschiedet

12.02.2021 - Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2021 den finalen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz – TTDSG) beschlossen.

Mit dem Gesetz sollen die Datenschutzregeln aus dem Telemediengesetz und dem Telekommunikationsgesetz ausgelagert, und in einem „Stammgesetz“ zum Datenschutz für Telekommunikation und Telemedien zusammengeführt werden. Auch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aus dem Jahr 2018 sowie die aktuellen Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH), die sogenannten Planet49-Urteile, machten eine Anpassung erforderlich.

Cookie-Regelungen: abschließende Umsetzung der EU-Richtlinien

Vor allem im Bereich der Cookie-Regelungen setzt der Gesetzgeber mit über zehnjähriger Verspätung abschließend die Vorgaben aus der ePrivacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) bzw. der Cookie-Richtlinie (RL 2009/136/EG) aus dem Jahr 2009 um.

Der Kabinettsentwurf sieht die Speicherung von und den Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers nur als zulässig an, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat (§ 24 TTDSG). Ausnahmen sind möglich, wenn deren alleiniger Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann (§ 24 Abs. 2 TTDSG).

Neue Regelungen zur Datenauskunft

Im Bereich der Telemedien regelt das geplante TTDSG auch Datenschutzvorgaben, die nicht bereits von der Datenschutzgrundverordnung erfasst werden. So sind neue Bestimmungen zur Auskunft und zum Auskunftsverfahren über Bestands- und Nutzungsdaten vorgesehen (§§ 21 bis 23 TTDSG). Diese wurden vom Bundestag am 28. Januar 2021 im Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 beschlossen.

Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich

Im finalen Gesetzesentwurf finden sich leider keine Regelungen zu Datentreuhändern bzw. Personal Information Management Services (PIMS) sowie zum speziellen Regelungsbedarf bei Browsern/Betriebssystemen. Diese Themenkomplexe wurden zwar vom Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Verbändeanhörung gesondert abgefragt, fielen jedoch wohl den zeitlichen Gegebenheiten zum Opfer. Der VAUNET sprach sich in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf u. a. für eine explizite Aufnahme von Regelungen zu Datentreuhändern bzw. Personal Information Management Services (PIMS) aus.

Da das TTDSG in engem Zusammenhang mit dem bereits beschlossenen Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKModG) steht, sollen beide Vorhaben gemeinsam noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Das Ministerium rechnet daher bereits mit Anpassungsbedarf: Laut einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 10. Februar 2021 soll das TTDSG einen Rechtsrahmen für innovative Entwicklungen bieten, der mit der Zeit um weitere Aspekte ergänzt werden kann.

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Ansprechpartner:in
Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

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