Heilmittelwerbung: VAUNET-Position zum geschlechtsneutralen Pflichtwarnhinweis

01.03.2023 - Das Bundesministerium für Gesundheit plant den Pflichtwarnhinweis nach Heilmittelwerbung geschlechtsneutral zu gestalten. Zum Änderungsvorschlag im Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) hat der VAUNET Stellung genommen.

Der VAUNET unterstützt den Vorschlag, den Warnhinweis geschlechtsneutral zu formulieren, weist in seiner Stellungnahme aber darauf hin, dass die bisherige Länge des gesprochenen Textes von vier Sekunden nicht überschritten werden darf. Durch den Änderungsvorschlag des Referentenentwurfes würde sich der Hinweistext um zusätzliche Wörter erweitern. Dies hätte zur Folge, dass sich die Länge von Werbespots im Fernsehen bzw. bei Video-On-Demand-Angeboten erhöht und sich somit auch die Programmunterbrechungen vergrößern würden.

Der VAUNET empfiehlt daher die Formulierung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke“. Der aktuelle Referentenentwurf sieht bisher folgenden Vorschlag vor: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“.

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