Der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament haben sich auf neue Regeln für die Transparenz und das Targeting politischer Werbung geeinigt.
Gezielte politische Onlinewerbung auf Basis von personenbezogenen Daten wird nur erlaubt sein, wenn die betroffene Person ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt. Wenn jemand die Einwilligung zur Datenverarbeitung durch automatisierte Signale verweigert (die Browser-Funktion “Do Not Track”), dann darf keine weitere Einwilligung erfragt werden.
Politische Werbung soll klar als solche gekennzeichnet und in einem europäischen öffentlichen Register der Kommission zugänglich gemacht werden. Die neuen Regeln gelten sowohl für bezahlte politische Werbung als auch für politische Werbung, die z. B. als Teil politischer Werbekampagnen erfolgt. Nicht als politische Werbung gilt neben redaktionellen Inhalten (die nicht von Dritten bezahlt werden) auch öffentliche Kommunikation, die der amtlichen Informationen der Öffentlichkeit dienen soll. Die öffentliche Kommunikation darf aber nicht dazu geschaffen worden sein, das Ergebnis einer Wahl, eines Referendums oder Abstimmungsverhaltens oder Gesetzgebungs- oder Regulierungsprozesse zu beeinflussen. Auch Kommunikation, die allgemein zur Teilnahme an Wahlen aufruft und/oder Regularien erklärt, gilt nicht als politische Werbung.
Einige Regeln der Verordnung treten schon ab dem 1. Januar 2024 in Kraft, wie die Definitionen (Artikel 2) und das Verbot von diskriminierenden Einschränkungen bei grenzüberschreitenden Diensten (Artikel 3a). Alle anderen Regeln (Transparenz-Labels, Targeting-Einschränkungen, die Werbe-Datenbank etc.) gelten 18 Monate nach Inkrafttreten.