12.12.2022 - Die Bundesregierung zeigt sich in der Debatte um die „Network Fees“ abwartend, wie es aus ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht.
Die Infrastrukturabgabe soll datenintensive OTT-Dienste (bspw.Video-on-Demand- und Streaminganbieter) dazu verpflichten, sich an den Kosten für den Netzausbau zu beteiligen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass für den Netzausbau in Deutschland hinreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen – auch ohne zusätzliche Einnahmen aus möglichen „Network Fees“. Sie verweist in ihrer Antwort darauf, dass die EU-Kommission bisher noch keine konkreten Pläne zur Infrastrukturabgabe vorgelegt hat. Bei einem solchen Vorhaben komme es darauf an, die Erforderlichkeit, die Herausforderungen und mögliche Herangehensweisen genau zu prüfen – insbesondere die Auswirkungen auf Netzneutralität, Internet-Ökosystem, Markt, Wettbewerb sowie Verbraucher:innen. Erste Anhaltspunkte hierzu hat das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) bereits geliefert.
Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen hatte angekündigt, Anfang 2023 eine öffentliche Konsultation zu den „Network Fees“ zu starten, die zu einer Initiative der Kommission führen könnte. Gemeinsam mit fünf weiteren Ländern bittet Deutschland in einem Brief vom 2. Dezember um einen konkreten Zeitplan und fordert eine offene und transparente Debatte. Österreich, Estland, Finnland, Irland, die Niederlande und Deutschland machen darüber hinaus deutlich, dass das Thema „Network Fees“ separat behandelt werden muss und nicht mit der anstehenden Novellierung der Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten (Broadband Cost Reduction Directive, BCRD) gemeinsam behandelt und gleichsam durch die „Hintertür“ eingeführt werden dürfe.
Aus Sicht des VAUNET gefährden „Network Fees“ die Medienvielfalt und die bestehende hohe Qualität von Medienangeboten in Europa, erzeugen Nachteile für die Verbraucher:innen und stehen damit konträr zu den Zielen, die die Europäische Kommission und die Ko-Legislatoren etwa im European Democracy Action Plan oder auch dem European Media Freedom Act verfolgen (zum Positionspapier).