07.03.2023 - Die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen, der auch der VAUNET angehört, hat sich mit einem neuen Positionspapier an die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Bundesländer, Staatssekretärin Heike Raab, und die Rundfunkreferent:innen gewandt, um den Erhalt der Frequenzen im Bereich 470 – 694 MHz für Rundfunk und Kultur über das Jahr 2030 hinaus zu sichern.
Auf der Weltfunkkonferenz (WRC23), die Ende des Jahres in Dubai stattfindet, geht es für Rundfunk und Kultur diesmal um Alles: Denn es wird über die Zuweisung der Frequenzen im UHF-Band 470 – 694 MHz neu entschieden. Zwar wird hier nicht über die konkrete Nutzung des Bandes gesprochen, doch hängt beides unweigerlich zusammen. Um eine ko-primäre Zuweisung an den Mobilfunk zu verhindern, die bisher immer zu einer kommerziellen Nutzung geführt hat, fordert die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen die Politik auf, sich für eine Beibehaltung der bewährten Frequenznutzung durch Rundfunk, Kultur und Militär einzusetzen: „No change“ im Bereich 470 – 694 MHz. Diese Position wird ebenfalls unter anderem in Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland und Großbritannien vertreten und entspricht in Deutschland dem Koalitionsvertrag.
Den „Kompromissvorschlag“ einer sekundären Mobilfunklösung, der auf europäischer Ebene von der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) vorgeschlagen wird, lehnt die Allianz ab, weil es sich um eine Vorstufe zum ko-primären Modell handelt.
Die Forderungen der Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen:
- eine Entwicklungsperspektive und Planungssicherheit für die terrestrische Medienverbreitung über das Jahr 2030 hinaus.
- die unveränderte Zuweisung der TV-UHF-Frequenzen (470 – 694 MHz) bei der Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) primär allein an den Rundfunk und sekundär an drahtlose Produktionsmittel.
- eine entsprechend bindende Mandatierung der deutschen Delegation im Rahmen der Vorbereitungen der WRC-23 sowie in den Gremien auf EU-Ebene.
- die Erweiterung des geltenden EU-Rechtsrahmens, d. h. die Möglichkeit der Nutzung der TV-UHF-Frequenzen für den Rundfunk sowie für drahtlose Produktionsmittel über das Jahr 2030 hinaus.
- die Einhaltung des im Koalitionsvertrag der Parteien der Bundesregierung festgehaltenen politischen Ziels, dass das TV-UHF-Spektrum dauerhaft für den Rundfunk und die Kultur zu sichern ist.
Bedeutung des UHF-Spektrums (470 – 694 MHz) für Rundfunk und Kultur
Das untere UHF-Spektrum (470 – 694 MHz) ermöglicht die terrestrische TV-Ausstrahlung über DVB-T2 und könnte zukünftig auch für die Verbreitung von Medieninhalten über 5G-Broadcast zur Verfügung stehen. Außerdem sind Kunstschaffende und Programmmacher:innen, die Nachrichten, Theaterproduktionen, Kultur-, Konzert- und Sportveranstaltungen, Konferenzen oder Messen mit ihren Mikrofonen, In-Ear- und Talkback-Systemen auf diese Frequenzen angewiesen. Andere Frequenzbereiche können von Rundfunk und Kultur aufgrund von Interferenzen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden.
Über die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen
Die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen ist eine gemeinsame Initiative von ARD, Deutschlandradio, Media Broadcast, den Medienanstalten, SOS – Save Our Spectrum, Sennheiser, VAUNET, ZDF und des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI. Die Allianz setzt sich für die Sicherung des Spektrums im Bereich 470 bis 694 MHz auch nach 2030 ein, um die Zukunft der terrestrischen Rundfunkverbreitung sowie die Aufrechterhaltung von Kulturveranstaltungen für die Menschen in Deutschland zu ermöglichen.