23.03.2021 - Zum 1. Oktober 2021 ist im Kontext der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes eine Neuregelung der Frequenzgebührenverordnung (FGebV) geplant. Dies betrifft die Zuteilungsgebühren. Medienrechtliche Belange finden jedoch bisher keine Berücksichtigung.
Frequenzgebühren sollen unter anderem nicht mehr nach Fläche, sondern nach versorgten Einwohnern berechnet werden. Dadurch drohen in Ballungsräumen erhebliche Teuerungen. Zudem soll die bisherige Ausnameregelung entfallen, wonach bei Verlängerungen lediglich eine sog. „Schreibgebühr“ zu zahlen war. Auch hier drohen insbesondere privaten Rundfunkbetreibern höhere Kosten.
Im Rahmen der TKG-Stellungnahme hatten VAUNET, der öffentlich-rechtliche Rundfunk, Media Broadcast und APR ein „No Change“ bei der Frequenzgebührenverordnung gefordert. Dem trug der Bundesrat Rechnung und forderte in seiner Stellungnahme zum Telekommunikationsgesetz eine Bereichsausnahme für den Rundfunk. Dies wies die Bundesregierung jedoch zurück.
Vor diesem Hintergrund setzen sich VAUNET und APR in ihrer gemeinsamen Position u. a. beim Wirtschaftsausschuss des Bundestags dafür ein, einen Passus in den Text des Telekommunikationsgesetzes aufzunehmen, wonach die medienrechtlichen Festlegungen der Länder bei Gebühren für die Zuteilung von Frequenzen vorrangig zu berücksichtigen sind.
Die Verbände haben die Bundesnetzagentur bereits um zeitnahe Gespräche über die zukünftige Gebührengestaltung für den Rundfunk gebeten. Der VAUNET empfiehlt seinen Mitgliedern zudem, sich baldmöglichst mit ihren zuständigen Landesmedienanstalten in Verbindung zu setzen, insbesondere, wenn Zulassungen und Zuweisungen vor Oktober 2021 auslaufen sollten.