Verbändeanhörung Medienänderungsstaatsvertrag Berlin-Brandenburg und rbb-Änderungsstaatsvertrag gestartet

07.07.2022 - Die Staatskanzlei Brandenburg und die Senatskanzlei haben eine Verbändeanhörung zum 7. Medienänderungsstaatsvertrag Berlin-Brandenburg und zum 2. rbb-Änderungsstaatsvertrag gestartet. Die Verbändeanhörung läuft bis zum 2. September 2022.

Dabei sind aus Sicht des VAUNET folgende Aspekt von grundlegender überregionaler Bedeutung: Die Flexibilisierung des Programmangebots im Hörfunk, die Rundfunkzulassung für staatliche Stellen für Kulturübertragungen sowie die Barrierefreiheitsvorgaben für nicht bundesweite private Rundfunkangebote.

Zwei Aspekte beider Änderungsstaatsverträge sind aus Sicht der Geschäftsstelle von grundlegender überregionaler Bedeutung:

  • Flexibilisierung des Programmangebots im Hörfunk („radioeins“, „Fritz“ und „COSMO“)
  • Rundfunkzulassung für staatliche Stellen für Kulturübertragungen

7. MÄndStVBB-RefE:

Neben redaktionellen Anpassungen an den Medienstaatsvertrag (MStV) enthält er folgende wesentliche Änderungen:

  • Neudefinition von Länder-, Regional- und Lokalprogramme
  • Barrierefreiheitsvorgaben für nichtbundesweite private Rundfunkangebote (inkl. Radio), amtliche Verlautbarungen
  • Rundfunkzulassung für staatliche Stellen für Kulturübertragungen
  • Nachhaltigkeitsnorm in der Präambel
  • Reduzierung des rbb-Vorwegabzuges
  • Zulassungsfreier Rundfunk mit eigener MStVBB-Satzung

2. rbbÄndStVBB-RefE:

Der neue Entwurf basiert auf der rbbÄndStV-Fassung, die im Frühjahr nicht mehr weiter verfolgt wurde. Es sind weitere Ergänzungen hinzugekommen:

  • Werbung im Hörfunk:
    • Obergrenze von 90 Minuten werktäglich (im Jahresdurchschnitt), Aufgabe der Landeswellenregelung,
    • Verbot von lokal- u. regionalbezogener Werbung
  • Auftrag für mehr Vielfalt und mehr Regionales, „Unterhaltung“ wie 3. MÄndStV
  • Flexibilisierung des Programmangebots im Hörfunk („radioeins“, „Fritz“ und „COSMO“)
    Streichung, dass die analoge Verbreitung ausschließlich digital verbreiteter Rundfunkprogramme unzulässig ist.
  • Nachhaltigkeitsnorm in der Präambel und bei der Wirtschaftsführung
  • Rundfunkrat: Richtlinienkompetenz, mehr Sitze, neue Amtszeiten, Wahl Intendanz
  • Diversitätsgebot bei Führungskräftebesetzung (Ostdeutsche, Migranten, Muslime)
  • „mehr Brandenburg“: Ressourcenverteilung zw. Berlin/BRB (Verwaltung, Produktion)
  • Neue Transparenzpflichten, aber weicher gestaltet
  • Barrierefreiheit der amtlichen Verlautbarungen

Der VAUNET wird zu beiden Novellierungsentwürfen Stellung nehmen und in Kürze Entwürfe für VAUNET-Stellungnahmen vorbereiten. Die VAUNET-Stellungnahme zum rbbÄndStV-RefE (2022) wird auf der VAUNET-Positionierung zum Entwurf von 2020/2021 aufbauen. Die Verbändeanhörung endet am 2. September 2022.

Ansprechpartner:in
Tim Steinhauer

Senior Referent Medienverantwortung & Programm

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 199

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