VAUNET fordert eine faire steuerrechtliche Behandlung von audiovisuellen Koproduktionen

Update 26.01.2023 - Die Finanzminister:innen der Länder haben beschlossen, dass Filmproduktionen künftig steuerlich besser behandelt werden sollen, damit der Filmstandort Deutschland international konkurrenzfähig bleibt. Der VAUNET hatte im Vorfeld an die Minister:innen appelliert, sich für faire und wirtschaftlich tragfähige Lösungen einzusetzen – so wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen.

Die zuvor von den Länderfinanzminister:innen debattierten Pläne, Produktionsgemeinschaften zwischen mehreren Filmproduzenten und Produktionsunternehmen steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft und eigenständige Steuersubjekte zu behandeln, lehnte der VAUNET ab.

Die Folgen wären zum einen überhöhte Steuerquoten bei Projekten, die mit Gewinnen abgeschlossen werden. Zum anderen würden bei verlustreichen Projekten sogar Ertragssteuern auf Verluste anfallen. Produktionen mit hohen Budgets wären in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar.

Eine solche steuerrechtliche Praxis würde die deutschen Filmproduktionsstandorte – auch international – schwächen, die staatlichen Filmförderungsinstrumente und Strukturmaßnahmen konterkarieren. VAUNET-Mitgliedsunternehmen sind seit vielen Jahren bedeutende Auftraggeber für die Produktion von Serien und Filmen, auch in Form von Koproduktionen. Hierzu verwies der VAUNET auch auf die Vorschläge der Produzentenallianz wie z. B. eine Änderung des Gewerbesteuerrechts und des sogenannten Medienerlasses bzw. eine entsprechende Auslegung dessen. Aus Sicht des VAUNET sollte es in jedem Fall eine Vertrauensschutzregelung oder sachliche Billigkeit für die Vergangenheit geben.

Zeitnah soll nun eine Regelung entworfen werden, die für bereits begonnene als auch für künftige Koproduktionen eine Verrechnung der Gewinne und Verluste aus verschiedenen Filmkoproduktionen auf Ebene des Filmkoproduzenten ermöglichen soll, so der Beschluss der Länderfinanzminister:innen.

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