Glücksspielstaatsvertrag: Neue Werberegeln für erlaubtes Glücksspiel

06.07.2021 - Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten – und mit ihm eine Neuordnung der Werberegulierung.

Die neuen Vorgaben zur Bewerbung von legalen Glücksspielangeboten besagen, dass erlaubte Angebote effektiv beworben werden dürfen. Gesonderte Werbeerlaubnisse sind nicht mehr erforderlich. Die Werbewirtschaft und der VAUNET begrüßen den liberalen Paradigmenwechsel im Glücksspielstaatsvertrag.

Gleichzeitig mahnt der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) eine angemessene und praktikable Umsetzung der neuen Werberegeln an: „Die Werbewirtschaft erwartet, dass Werbungtreibende und ihre Marktpartner den gesetzlichen Rahmen effektiv nutzen können“, so Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des ZAW.

Mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele engagiert sich die Branche auch zukünftig für eine verantwortungsbewusste Bewerbung erlaubter Glücksspielangebote.

Unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Vertragswerkes wurde verkündet, dass der Sportwetten-Anbieter Tipico offizieller Sponsor der Sportschau für die neue Saison der Fußball-Bundesliga wird. Auch Bwin tritt seit Juli erstmals werblich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auf.

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Ansprechpartner:in
Daniela Beaujean

Geschäftsführerin des VAUNET

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 112

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