Die Trilog-Verhandlungen zum AI-Act gewinnen an Intensität - mit noch offenem Ausgang. Nachdem Deutschland, Frankreich und Italien sich Mitte November in einem gemeinsamen Papier gegen eine Regulierung von sog. Foundation Models wie GPT von Open AI ausgesprochen hatten und stattdessen eine verpflichtende Selbstregulierung favorisierten, wird nun zwischen den Trilog-Parteien intensiv gerungen – im Zentrum dabei u. a. die für die Rechtsdurchsetzung von Copyright-Ansprüchen notwendige Dokumentationspflicht.
Die für ihre Verhandlungsführung teils heftig kritisierte spanische Ratspräsidentschaft hat nach aktuellen Berichten am 28. November neue Vorschläge vorgelegt: Diese sollen Urheberrechtsanforderungen für alle GPAI-Modelle vorsehen. Konkret sollen Anbieter während einer sog. Modell-Trainingsphase den nach Art. 4 DSM-RiLi (§44 b UrhG) möglichen Opt-out/Vorbehalt der Rechteinhaber bzgl. des Text- und Datamining respektieren. Dies schließt – so die Berichte – eine Veröffentlichung einer ausführlichen Zusammenfassung des verwendeten Inhalts ein, die auf Grundlage von Vorgaben des einzurichtenden AI-Offices bereitgestellt werden soll. Es bleibt abzuwarten, welche Elemente dieses Vorschlags Eingang in die finalen Verhandlungen finden werden.
In seinem Positionspapier sowie weiteren gemeinsamen Stellungnahmen mit Rechteinhabern und auch der Initiative Urheberrecht hat der VAUNET gefordert, eine Dokumentationspflicht im AI-Act zu verankern. Denn für einen fairen Rechtsrahmen ist der Schutz von Urheber- und Leistungsschutzrechten und der Erhalt ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten bzgl. unberechtigtem Zugriff von essenzieller Bedeutung.