VAUNET-Position zum AI-Act: Schutz von Urheberrechten beim Training generativer KI-Systeme essenziell

18.10.2023 - In seiner Position zu den laufenden Trilog-Verhandlungen über den AI-Act unterstützt der VAUNET den Vorschlag des EU-Parlaments, generative Künstliche Intelligenz (KI) im AI-Act zu berücksichtigen, und regt weitere Anpassungen an.

Für die privaten audiovisuellen Medien steht die Regulierung generativer KI im Fokus. Denn für einen fairen Rechtsrahmen ist der Schutz von Urheber- und Leistungsschutzrechten vor unberechtigtem Zugriff und Verwendung für das Training generativer KI-Systeme von essenzieller Bedeutung. Für den Erhalt der Wertschöpfungskette des geistigen Eigentums braucht es Transparenz darüber, welche Daten für das Training generativer KI-Systeme genutzt werden, sowie geeignete Maßnahmen, mit denen die Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte nachgewiesen werden kann.

In diesem Sinne sieht der Vorschlag des EU-Parlaments u. a. eine Verpflichtung für Anbieter generativer KI vor, eine Zusammenfassung der Verwendung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen. Aus Sicht des VAUNET geht eine solche Transparenzpflicht in die richtige Richtung, sollte aber noch präzisiert und ergänzt werden.

Der VAUNET fordert alle Trilog-Parteien auf, den EP-Vorschlag zum AI-Act hinsichtlich generativer KI zu unterstützen und regt nachfolgende Anpassungen an:

  1. Dokumentation statt Summary: Es sollten detailliertere Vorgaben für die Kenntlichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gemacht werden, die für das Training verwendet werden (Art. 28b Nr. 4c AI-Act-E). Zudem muss es im AI-Act Mechanismen geben, die es Rechteinhabern erleichtert, ihre Rechte geltend zu machen, während Anbieter von KI-Systemen/Foundation models gleichzeitig durch transparente Dokumentation für Klarheit zu sorgen haben. Um sicherzustellen, dass der AI-Act nicht ins Leere läuft, sollte in einem neu zu fassenden Artikel eine Fiktion der rechtserheblichen Handlungen als in der EU vorgenommen ergänzt werden.
  2. Genaue Begriffe/Definitionen im Hinblick auf generative KI wichtig: Dazu zählt eine genaue Definition von generativer KI sowie die deutlichere Abgrenzung der Begriffe „generative AI“ und „General Purpose AI“.
  3. Delegated Acts ermöglichen: Der VAUNET unterstützt den Vorschlag einiger Mitglieder des Parlaments, die EU-Kommission zum Erlass von delegated acts zu ermächtigen, sodass flexibel auf neue Regulierungserfordernisse reagiert werden kann.
Ansprechpartner:in
Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

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