Whistleblowerschutz nach wie vor unzureichend

Berlin, 28. September 2022 – Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Hinweisgebern bleibt nach wie vor hinter den Möglichkeiten der EU-Whistleblower-Richtlinie zurück und genügt nicht den Erfordernissen der Schutzbedürftigen und der Medienschaffenden.

Die beabsichtige Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist im Grundsatz positiv zu bewerten. Dieser Schutz sichert auch investigative Recherchen von Medien ab, denn der Zugang zu Informanten ist ganz wesentlich für deren Arbeit.

Das neue Regelwerk bedarf jedoch einer Nachschärfung, so die Einschätzung eines Bündnisses aus Medienorganisationen und -unternehmen zu dem vorliegenden Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes, über das der Deutsche Bundestag am morgigen Donnerstag in erster Lesung beraten wird.

Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wurden im Regierungsentwurf nur geringe Veränderungen vorgenommen, die anonyme Meldungen betreffen. Das Gesetz umfasst immer noch einen viel zu kleinen sachlichen Anwendungsbereich, sodass es für potenzielle Hinweisgeber:innen undurchsichtig wird, inwiefern sie sich auf den Schutz des Gesetzes verlassen können. Nach Ansicht des Medienbündnisses müssen alle Gesetzesverstöße vom Schutz erfasst sein und der Gang an die Öffentlichkeit darf sich nicht unnötig verzögern. Auch dass nicht anonyme Meldungen vor anonymen Anzeigen behandelt werden sollen und Dringlichkeit sowie Relevanz nachrangig sind, irritiert. Und auch formal legales, aber moralisch fragwürdiges Verhalten gehört in die Öffentlichkeit, ohne dass die Hinweisgebenden persönliche Nachteile fürchten müssen.

„Der Gesetzesentwurf schafft nicht die nötige Sicherheit und wird in dieser Form verhindern, dass relevante Informationen bekannt werden“, kritisiert das Medienbündnis. „Missstände und Skandale gehören an die Öffentlichkeit. Journalistinnen und Journalisten und ihre Quellen brauchen eine allgemeinverständliche Gesetzgebung, die Hinweisgebende vor Strafverfolgung und Vertragsstrafen schützt. Es ist ein Gesetz notwendig, das der Transparenz und dem öffentlichen Interesse Rechnung trägt.“ Das Bündnis appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen.

Dem Bündnis gehören an:

  • DJV
  • dju in ver.di
  • BDZV
  • Deutschlandradio
  • MVFP
  • VAUNET
  • ARD
  • ZDF
  • Deutscher Presserat

Artikel teilen

Seite Drucken

Ansprechpartner:in
Hartmut Schultz

Pressesprecher

Tel. 0049 170 4332 832

Lesen Sie jetzt
Politik und Recht
Koalitionsvertrag Sachsen: „Medienfreiheit und qualitativer Journalismus sind Grundpfeiler unserer Gesellschaft.“
12.12.2024 - Die Minderheitsregierung in Sachsen, bestehend aus SPD und CDU, hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, dass sie von den großen Privatsendern mehr regionale Berichterstattung erwartet. Zugleich soll die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) die Medienvielfalt fördern.
Politik und Recht
Koalitionsvertrag Brandenburg: „Lokale und regionale private Medien wichtig für Information, Miteinander und Austausch“
12.12.2024 - Die Brandenburger Regierung aus SPD und BSW hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, dass u. a. die Freiheit der Medien und ihre Unabhängigkeit gesichert werden soll und dafür auch eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angestrebt wird.
Spotlight
Bundestagswahl 2025
Die vorgezogenen Neuwahlen 2025 werden entscheidend für die politische und mediale Landschaft in Deutschland (und Europa) sein. Der VAUNET setzt sich für eine zukunftsfähige, Medien-, Wettbewerbs- und Digitalpolitik ein.
Mehr Laden
Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner

VAU+

Diese Seite ist exklusiv für
unsere Mitglieder

Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie ein Nutzerkonto.