VAUNET: Vorschläge des Zukunftsrates bieten Chance für klarere Abgrenzung und mehr Vielfalt im dualen Mediensystem – Werbung und kommerzielle Aktivitäten müssen auf den Prüfstand

Berlin, 19. Januar 2024 - Der VAUNET – Verband Privater Medien begrüßt, dass mit dem jetzt veröffentlichten Bericht des Zukunftsrates für die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein breiter und grundsätzlicher Blick auf die mittelfristige Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geworfen wird.

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET sowie Chief Corporate Affairs Officer von RTL Deutschland: „Die Perspektive des Zukunftsrates über das tagesaktuelle Geschehen hinaus ist für die aktuelle Reformdebatte deshalb so relevant, weil 2024 ein Jahr der grundsätzlichen Weichenstellungen sein wird. Eine Weiterentwicklung der beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten und ihrer Angebote im dualen Mediensystem hat immer auch unmittelbare Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Branche. Ein Umbau des Systems statt eines ‚Weiter so‘ im System ist der richtige Ansatz.“

Insofern begrüßt der VAUNET, dass der Zukunftsrat viele relevante Themen aufgezeigt hat, die eine Chance zur klareren Abgrenzung im dualen System bieten: die stärkere Überwachung der Auftragserfüllung, keine Fixierung auf die quantitative Nutzung, eine deutliche Unterscheidbarkeit von privatwirtschaftlichen Medien, die Überprüfung der Investitionen in Sportrechte, auch jenseits reichweitenstarker Sportarten, sowie die Neuordnung der Unübersichtlichkeit der ARD-Hörfunksender.

Ein Umbau des Systems statt eines ‚Weiter so‘ im System ist der richtige Ansatz.

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET sowie Chief Corporate Affairs Officer von RTL Deutschland

Grewenig: „Mehr Vielfalt in der Breite des öffentlich-rechtlichen Auftrags und eine stärkere Profilierung jenseits von Marktlogiken schaffen im gesamten System mehr Raum für Entwicklung. Spannend ist daher auch der Ansatz, im Wege eines Paradigmenwechsels die Auftragserfüllung ex post besser nachzuhalten, unabhängig zu evaluieren und im Falle der Nichterfüllung mit Konsequenzen zu verknüpfen.“ Die Umsetzung durch eine Indexierung bedürfe indes einer gründlichen Überprüfung auf mögliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten privater Medien. Besonderes Augenmerk müsse nun auf die vom Zukunftsrat noch als offene Fragen formulierten Themen Werbung und kommerzielle Tätigkeiten (Beteiligungen) gelegt werden.

Grewenig: „Die Länder sollten den Vorschlag des Rates, angesichts des sich stark verändernden Medienmarktes, die Frage der Werbung sowie der Tochtergesellschaften schnell und grundsätzlich klären. Die Überschneidung zum kommerziellen Angebot und damit Wettbewerbsverzerrungen werden in diesen Bereichen besonders deutlich.“ Der VAUNET bringt sich in den weiteren Prozess zur Bewertung und Umsetzung der Vorschläge des Zukunftsrates gern ein.

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