VAUNET fordert ausbalanciertes Gesamtkonzept für die duale Hörfunk- und Audio-Ordnung in Deutschland

Berlin, 17. Januar 2022 – Bei der Diskussion zur Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein separater Blick auf Radio und Audio dringend notwendig. Eine klare Begrenzung von Programm-, Angebots- und Werbemöglichkeiten der Anstalten muss zentraler Bestandteil einer zukunftsweisenden Hörfunk- und Audio-Ordnung sein.

Der VAUNET – Verband Privater Medien fordert eine duale Hörfunk- und Audio-Ordnung in Deutschland, mit der die zukünftige Angebots- und Anbietervielfalt insbesondere auch in den regionalen und lokalen Gebieten sichergestellt werden kann. In seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Länder zur Auftrags- und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mahnt der VAUNET deshalb den dringend gebotenen separaten Blick auf die Radio- und Audioangebote der ARD an.

Konkret fordert der VAUNET auch für das Radio eine klare Begrenzung des Angebotsumfangs, um v. a. eine weitere unbegrenzte Online-Audio-Expansion der ARD zu verhindern. Hierfür sollten neben der Deckelung der Hörfunkprogramme auch eine Begrenzung der Online- Audioangebote sowie die Vermeidung einer weiteren Verspartung und Auslagerung von Auftragsinhalten essenzielle Bestandteile der Auftragsreform sein.

Zu einer zielführenden Ausbalancierung der Medienordnung gehören auch weitgehende Beschränkungen in der ARD-Radiowerbung auf 60 Minuten pro Tag und ein werbeführendes Programm pro Anstalt sowie Einschränkungen bzw. die Untersagung von Sponsoring in der Radio-Primetime. Die zunehmende Präsenz und Vermarktung von öffentlich-rechtlichen Inhalten auf Drittplattformen sollte kritisch überprüft werden. Diese Maßnahmen würden nachhaltig auf das Ziel der Länder einzahlen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für die Medienvielfalt und den Medienpluralismus im Gesamtmarkt zu stärken.

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio/Tele FFH: „Im Rahmen der Beratungen zur Struktur- und Auftragsreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss es auch schon jetzt ein ‚Gesamtvotum Audio der Länder‘ geben, das den Rahmen für die einzelnen Debatten auf Länderebene setzt. Dies muss insbesondere die Online-Audio-Aktivitäten sowie Vermarktungsbestrebungen bei den kommerziellen Töchtern limitieren. Der private Hörfunk steht in einem stetig wachsenden Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dabei dringen beitragsfinanzierte Angebote immer stärker in Marktsegmente vor, in denen private Medienanbieter bereits erfolgreich präsent sind. Zusätzlich setzt eine immer kleinteiligere Regionalisierung der öffentlich-rechtlichen UKW-Programme die privaten Radioangebote unter Druck. Während die Refinanzierung der Regionalberichterstattung privater Anbieter auf Grund des sich wandelnden Werbemarktes und der noch andauernden Corona-Krise vor wachsenden Herausforderungen steht, scheinen die Landesrundfunkanstalten unbeeindruckt expandieren zu können. Es sollte ein Anliegen der Länder sein, auch den privaten Hörfunk- und Audio-Anbietern programmliche und wirtschaftliche Spielräume im Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhalten. Nur so kann die hohe bundesweite, regionale und lokale Angebots- und Anbietervielfalt im Radio weiter bestehen.“

Der VAUNET warnt davor, angesichts der Schwerpunkte im aktuellen Diskussionsentwurf der Länder bei einer Flexibilisierung der Beauftragung der TV-Programme sowie bei Veränderungen der Bestimmungen für Video-on-Demand (VoD) die Relevanz des Staatsvertragsentwurfes für die privaten Hörfunk- und Audio-Anbieter zu übersehen. Sollte die angedachte Auftragsflexibilisierung auf Landesebene für das Radio transferiert werden, könnte sie zur Angebotsausweitung im linearen Programm- und Telemedienbereich führen. Insbesondere könnten die wegfallenden Kosten für die terrestrischen Übertragungen in Programminvestitionen umgeschichtet werden. Die derzeit laufenden Drei-Stufen-Tests offenbaren hier bereits eine verstärkt regionaler ausgerichtete Online-Strategie des beitragsfinanzierten Rundfunks bis zur Grenze des Verbots lokaler flächendeckender Berichterstattung.

Im Bereich der Auftragsbegrenzung betont der VAUNET, dass der Kernauftrag Kultur, Bildung, Information (und Beratung) in allen Hörfunk- und nicht nur in „Nischen“-Angeboten stattfinden muss. Deshalb bedarf es analog wie digital einer klaren Zuweisung von Programmschwerpunkten und einer Untersagung neuer monothematischen Kanäle sowie eigenständiger Audio-Subportale.

Hinsichtlich der UKW-Frequenzen der Rundfunkanstalten, die bei einer Programmverlagerung von der terrestrischen Verbreitung ins Internet freiwerden, fordert der VAUNET statt einer möglichen Stilllegung in Betracht zu ziehen, die freiwerdenden UKW-Frequenzen zur Schließung von Versorgungslücken privaten lizenzierten Radiosendern zuzuweisen.

In seiner Stellungnahme hat der VAUNET seine Positionen und Vorschläge zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission auch für den Radio- und Audiobereich in den aktuellen Konsultationsprozess eingebracht.

Mit einer weiteren Meldung von heute informiert der VAUNET umfassend über seine übergeordneten Positionen zu der Auftrags- und Strukturdebatte.

Artikel teilen

Seite Drucken

Ansprechpartner:in
Hartmut Schultz

Pressesprecher

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 101

Lesen Sie jetzt
Filmförderung
FAZ-Gastbeitrag von Daniela Beaujean zur Filmförderreform: „Es muss um das Wohl der ganzen Branche gehen“
In der Debatte um eine Reform der Filmförderung fordert VAUNET-Geschäftsführerin Daniela Beaujean mehr Sachlichkeit und konstruktiven Dialog.
VAU+
Europa
EU-Rat verabschiedet Medienfreiheitsgesetz
Am 26. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union das Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act, EMFA) verabschiedet. Der VAUNET hat eine Analyse des finalen Textes vorgenommen.
Artificial Intelligence
VAUNET feedback to the European Commission’s Call for Contributions on “Generative AI and Competition”
03/15/2024 - The European Commission has consulted stakeholders on competition issues relating to virtual worlds and generative AI. VAUNET took part in the process.
Mehr Laden
Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner

VAU+

Diese Seite ist exklusiv für
unsere Mitglieder

Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie ein Nutzerkonto.