VAUNET: Ergebnisse der Klausur der Länder zum
öffentlich-rechtlichen Rundfunk können nur ein Auftakt sein

Berlin, 24. Januar 2023 - Der VAUNET - Verband Privater Medien begrüßt, dass die Länder bei ihren Beratungen zur weiteren Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun auch den Umfang seiner Angebote kritisch in den Blick nehmen. Die in der Rundfunkkommission identifizierten drei Reformfelder können jedoch nur ein Auftakt sein – weitere für den Wettbewerb mit den privaten Medien entscheidende Themen müssen auf die Agenda genommen werden.

Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des VAUNET – Verband Privater Medien, kommentiert die Ergebnisse der Klausurtagung der Länder zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die Länder bei ihren Beratungen zur weiteren Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun auch den Umfang seiner Angebote – insbesondere im Bereich Spartenangebote und Hörfunkwellen – kritisch in den Blick nehmen. Die in der Rundfunkkommission identifizierten drei Reformfelder können jedoch nur ein Auftakt sein – weitere für den Wettbewerb mit den privaten Medien entscheidende Themen müssen auf die Agenda genommen werden. Das gilt insbesondere für die Werbung und kommerziellen Aktivitäten der Anstalten, die unerwähnt geblieben sind, sowie Grenzziehungen für Online-Audio und Streaming. Bei der angedachten Erhöhung der Regionalität, der Fortentwicklung einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Plattform und der Umsetzung der Flexibilisierungsmöglichkeiten müssen die Auswirkungen auf die privaten TV-, Radio- und Onlineangebote intensiv geprüft werden.“

Der VAUNET betont, dass in einem Umfeld, in dem der Werbemarkt unter Druck gerät, während die Beitragseinnahmen verlässlich stabil bleiben, eine Klärung nicht ausbleiben kann, ob, wo und in welchem Umfang der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukünftig werben darf. Hier spricht sich der VAUNET schon lange für eine Werbefreiheit im Fernsehen und im Radio für eine Harmonisierung der bestehenden Regelungen nach dem NDR-Modell, also 60 Minuten Werbung pro Werktag in nur einem Programm, aus. Das Werbeverbot in Telemedien muss aus Sicht des VAUNET beibehalten und darf nicht über die kommerziellen Tochterunternehmen umgangen werden. Es bedarf grundsätzlich mehr Transparenz, auch bei den kommerziellen Tätigkeiten der Anstalten. Das betrifft neue Dienste wie ARD Plus oder beispielsweise öffentlich-rechtliche Podcasts, die auf kommerziellen Drittplattformen mit Werbeeinspielungen, vermarktet über die Werbetöchter, verbreitet werden.

Die sich mehrenden Anzeichen, im öffentlich-rechtlichen Hörfunk eine Neuordnung und Konsolidierung angehen zu wollen, bewertet der VAUNET positiv. Bereits bei der zurückliegenden Novellierung des öffentlich-rechtlichen Auftrages wäre eine Gesamtschau aller Länder für Radio und Audio notwendig gewesen, die nun zügig nachgeholt werden sollte. Eine zunehmende drohende Vermarktung des digitalen Inventars, Lokalisierung und Ausuferung im Audio-Angebot durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führt zu zusätzlichen Wettbewerbsverzerrungen, die dringend eine verbindliche, teils quantitative Grenzziehung benötigen.

Mit Spannung erwartet der VAUNET daher die Einsetzung des Zukunftsrats und dessen Empfehlungen und steht mit seiner Expertise, gerne auch im Rahmen einer Klausurtagung zu und mit den privaten Medien zur Verfügung.

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Ansprechpartner:in
Hartmut Schultz

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