VAUNET begrüßt nächsten Verfahrensschritt der Landesmedienanstalten im Public-Value-Verfahren

Berlin, 29. September 2022 - Der VAUNET - Verband Privater Medien begrüßt, dass die Landesmedienanstalten wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung der Auffindbarkeitsregelungen des neuen Medienstaatsvertrags für Public-Value-Angebote auf Plattformen und Benutzeroberflächen geschaffen haben.

Leichte Auffindbarkeit auf Plattformen und Benutzeroberflächen ist zentral zur Erfüllung des Regulierungsziels der Förderung von Public-Value-Angeboten

Mit dem Konzept der leichten Auffindbarkeit bestimmter Angebote hatte der Gesetzgeber nach einem über 10-jährigen Diskussionsprozess erstmalig den Ansatz gewählt, bestimmte gesellschaftlich gewünschte Inhalte nicht durch Auflagen oder Einschränkungen vorzugeben, sondern durch mehr Visibilität auf Plattformen und Endgeräten zu incentivieren.

Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer, RTL Deutschland: „Der VAUNET begrüßt die Fortführung des Verfahrens und das Engagement der Landesmedienanstalten für die leichte Auffindbarkeit. Die Listen zeigen neben der allgemeinen Vielfalt im privaten Rundfunk eindrucksvoll auch die spezifischen Public-Value-Leistungen der privaten Medien in ihrer ganzen Breite von Radio bis TV. Die gemeinsame Listung im dualen System ist ebenfalls ein gutes Zeichen. Der Erfolg der Auffindbarkeitsregelungen des neuen Medienstaatsvertrags wird sich allerdings erst in der Praxis und bei der Nachhaltigkeit ihrer Umsetzung und Durchsetzung zeigen.“

Dr. Michael Müller, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia sowie Chief Distribution Officer, Legal & Regulatory und Leiter Medienpolitik bei ProSiebenSat.1 Media SE, unterstrich die Bedeutung der Basisauffindbarkeit für den VAUNET: „Die Auffindbarkeit von TV-Angeboten auf der ersten Auswahlebene ist für uns ein zentrales Anliegen zur Vielfaltsicherung. Das gilt für Public-Value- wie auch für Non-Public-Value-Programme. Plattformen und Benutzeroberflächen müssen TV-Angebote auf den Benutzeroberflächen an oberster Stelle zentral abbilden, und sie müssen dort für den Nutzer einfach ansteuerbar sein. Die Umsetzung dieser Basisauffindbarkeit muss genauso konsequent gewährleistet werden wie die besondere Auffindbarkeit von Public Value-Angeboten.“

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VAUNET und Geschäftsführer von Radio/Tele FFH: „Public Value ist keine Frage von Größe des Senders oder des Empfangsgebiets. Daran haben die Medienanstalten bei ihren Festlegungen keinen Zweifel gelassen. Sie haben für das private Radio einen pragmatischen Weg im Public-Value-Verfahren und bei der Erstellung der Listen für Audioangebote gewählt. Bundesweite, aber gerade auch lokale und regionale Radioangebote leisten zweifelsohne einen besonderen Beitrag zur Meinungsbildung in ihren Regionen. Auffindbarkeit auf neuen Benutzeroberflächen ist genauso für Radiosender zunehmend essenziell. Daher stehen wir angesichts der großen Angebotsvielfalt im Radio für einen durch die Medienanstalten bereits aufgesetzten Branchendialog mit Plattform- und Geräteanbietern zu Fragen der praktischen Umsetzung gerne bereit.“

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