Berlin, 13. Februar 2024 - Die heute von der BKM vorgestellten Vorschläge sind unausgewogen und lassen wiederholt die Anliegen der privaten Medienanbieter als wesentlichen Teil der Wertschöpfungskette weitgehend unberücksichtigt.
Mit den vorgelegten Entwürfen kommt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ihrer Verantwortung, einen Interessensausgleich für das Funktionieren der Gesamtbranche zu finden, nicht nach. Auch auf Sender- und Streaming-Seite besteht die erhebliche Gefahr einer Vielfaltsgefährdung, wenn Anbieter ihre Investitionen in einem sich entwickelnden, hochintensiven Wettbewerbsmarkt der Abrufangebote nicht mehr wirtschaftlich nachhaltig gestalten können.
Die Politik sollte diesen Markt durch ein kluges Steueranreizmodell gestalten. Die jetzt geplante Kombination mit einer viel zu hohen Investitionsverpflichtung und unzähligen Subquoten für z. B. Kinofilme, unabhängige Produktionen oder Rechteteilung greift tief in die Angebotshoheit der betroffenen Anbieter ein und wird den Filmstandort Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten nicht nach vorne bringen.
Für die privaten Medienanbieter steht die Ausrichtung ihrer Angebote nach den Wünschen ihrer Zuschauer:innen und Nutzer:innen im Vordergrund. Eine Investitionslenkung mit mehr Bürokratie und (Über-)Regulierung ist kontraproduktiv und verkennt die Marktrealitäten. Vielmehr sollte die erhebliche Gefahr, gute Ideen eines Anreizmodells durch die Investitionsverpflichtung vollständig abzudämpfen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt werden.
Auf zusätzliche, in den Entwürfen ebenfalls vorgesehene Belastungen der Rundfunkanbieter durch Begrenzung des eigenen Finanzierungsanteils an steuerbegünstigten Filmvorhaben oder durch Abschaffung der höchst effektiven Medialeistungen zur Bewerbung von Kinofilmen sollte verzichtet werden.