Bundesverfassungsgericht ermöglicht zügige Auftragsreform für ARD und ZDF – Interessen beider Säulen des dualen Rundfunksystems müssen gewahrt werden

Berlin, 6. August 2021 - Der VAUNET, Spitzenverband der audiovisuellen Medien in Deutschland, stellt zum gestrigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag heraus, dass das Gericht klare Aussagen zur Trennung von Auftrag und Rundfunkgesetzgebung auf der einen und der Festsetzung des Rundfunkbeitrages bzw. der Finanzierung auf der anderen Seite getroffen hat.

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt seine ständige Rechtsprechung, dass Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag frei von medienpolitischen Zwecksetzungen zu erfolgen haben. Es betont jedoch gleichzeitig den daneben bestehenden Gestaltungsspielraum der Länder bei der Ausgestaltung des Auftrages.

Annette Kümmel, Vorstandsvorsitzende des VAUNET: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht den Ländern nun ein zügiges weiteres Vorgehen für die Auftrags- und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser Gestaltungsauftrag umfasst auch die Identifikation weiterer Einsparpotenziale und sollte das duale Rundfunksystem mit seiner Pluralität und Meinungsbildungsrelevanz als Ganzes in den Blick nehmen. Beide Säulen, öffentlich-rechtliche als auch private Medien, stehen gemeinsam für ein Medienangebot, das eine demokratische, diverse und inklusive Gesellschaft befördert. Die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des privaten Rundfunks gilt es für einen fairen Wettbewerb im Blick zu behalten.“

Neben einer klareren Trennschärfe für die Angebote privater und öffentlich-rechtlicher Programmanbieter setzt sich der VAUNET auch für eine umfassende Werbereduzierung bei den öffentlich-rechtlichen Angeboten ein. Als Vertreter der privaten Marktteilnehmer, die von allen Entscheidungen der Medienpolitik zu Auftrag und Struktur der Rundfunkanstalten als zweite Säule der dualen Medienordnung ebenfalls betroffen sind, steht der VAUNET den Ländern für einen Dialog zur Zukunft insbesondere von ARD und dem ZDF mit ihren Angeboten zur Verfügung.“

Artikel teilen

Seite Drucken

Ansprechpartner:in
Hartmut Schultz

Pressesprecher

Tel. 0049 170 4332 832

Lesen Sie jetzt
Europa
DSGVO-Evaluierung: Eher strikteres Enforcement als Nachbesserung zu erwarten
12.09.2024 - Die EU-Kommission hat am 25. Juli ihren zweiten Bericht über die Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angenommen, der aus Sicht der privaten Medien ernüchternd ausfällt. Zentrale Forderungen des VAUNET blieben unbeachtet.
Audio
Online-Audio-Monitor 2024: Online-Audio-Nutzung in Deutschland auf Rekordniveau
Die Online-Audio-Nutzung in Deutschland erreicht einen neuen Höchstwert: 52 Mio. Personen in Deutschland hören zumindest gelegentlich Audio-Angebote aus dem Internet, das entspricht drei Viertel der Bevölkerung ab 14 Jahren.
Medien & Gesellschaft
VAUNET unterstützt die Ziele der „Initiative 18“, den Erhalt von Medienvielfalt und verlässliche Berichterstattung zu stärken
Die Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland zu sichern und zu stärken: Dafür setzen sich die privaten Medienanbieter seit vielen Jahren ein. Der VAUNET begrüßt daher ausdrücklich, dass nun auch weitere Unternehmen und Institutionen aus dem Umfeld der Werbebranche mit der neu gegründeten „Initiative 18 – FREE, SAFE & SUSTAINABLE MEDIA“ diese Ziele in den Vordergrund stellen wollen.
Mehr Laden
Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner

VAU+

Diese Seite ist exklusiv für
unsere Mitglieder

Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie ein Nutzerkonto.