BND-Gesetz: Journalistischen Quellenschutz verbessern

Berlin, 19.02.2021 - Das Vertrauensverhältnis von Journalistinnen und Journalisten gegenüber ihren Informantinnen und Informanten muss weiterhin umfassend gewährleistet werden. Das fordert das Medienbündnis aus DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VAUNET, ARD und ZDF. Durch die bevorstehende Neufassung des BND-Gesetzes droht eine Schwächung des rechtlichen Status von Reportern und Redakteuren als Berufsgeheimnisträger sowie des Redaktionsgeheimnisses.

Das Medienbündnis begrüßt, dass der im Bundestag zur Abstimmung stehende Regierungsentwurf die Vertraulichkeitsbeziehungen von Journalistinnen und Journalisten unter Schutz stellt. Die gezielte Erhebung von personenbezogenen Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen ist unzulässig. Jedoch bedarf der Gesetzesentwurf der Nachschärfung.

Der Schutz darf nicht auf personenbezogene Daten begrenzt bleiben, sondern muss das gesamte Redaktionsgeheimnis umfassen. Für den deutschen Geheimdienst muss die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten insgesamt Tabu bleiben. Der Quellenschutz ist nicht gewährleistet, wenn einfach nur Namen und Adressen geschwärzt werden. Außerdem soll laut Regierungsentwurf der Quellenschutz bereits dann entfallen, wenn lediglich „tatsächliche“ und nicht erst „spezifische“ Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme an bestimmten Straftaten vorliegen. Somit würde der Schutz von Journalistinnen und Journalisten bereits dann hinfällig, wenn sie im Kontakt mit Personen stehen, die ihrerseits tatverdächtig sind. Solche Kontaktaufnahmen kommen gerade bei investigativ tätigen Journalisten regelmäßig vor. Auch in den Regelungen zur Datenverarbeitung muss der Schutz von Informanten und Journalisten präzisiert werden. Bei der Auswertung von Verkehrsdaten können Informanten und Kontaktpersonen von Journalisten leicht identifiziert werden, so dass gerade in deren Erhebung eine erhebliche Gefahr für den Quellenschutz besteht. Das Medienbündnis fordert deshalb den Deutschen Bundestag auf, die für den Journalismus notwendigen Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Ansprechpartner:innen:

DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner, Torstr. 49, 10119 Berlin
Tel. (030) 72 62 79 2-0, E-Mail: djv@djv.de

dju: Monique Hofmann, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Tel. (030) 69 56-23 22, E-Mail: monique.hofmann@verdi.de

BDZV: Anja Pasquay, Haus der Presse, Markgrafenstr. 15,
10969 Berlin, Tel. (030) 72 62 98-214, pasquay@bdzv.de

VDZ: Antje Jungmann, Haus der Presse, Markgrafenstr. 15,
10969 Berlin, Tel. (030) 72 62 98-110, E-Mail: a.jungmann@vdz.de

VAUNET: Tim Steinhauer, Stromstr. 1, 10555 Berlin
Tel. (030) 39 88 01 00, E-Mail: steinhauer@vau.net

ARD-Generalsekretariat: Dr. Susanne Pfab, Masurenallee 8-14,
14057 Berlin, susanne.pfab@ard-gs.de

ZDF: Christoph Bach, ZDF-Str. 1, 55127 Mainz, Tel. (06131) 7014110, bach.c@zdf.de

Artikel teilen

Seite Drucken

Ansprechpartner:in
Hartmut Schultz

Pressesprecher

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 101

Ansprechpartner:in
Tim Steinhauer

Senior Referent Medienverantwortung & Programm

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 199

Lesen Sie jetzt
Filmförderung
FAZ-Gastbeitrag von Daniela Beaujean zur Filmförderreform: „Es muss um das Wohl der ganzen Branche gehen“
In der Debatte um eine Reform der Filmförderung fordert VAUNET-Geschäftsführerin Daniela Beaujean mehr Sachlichkeit und konstruktiven Dialog.
VAU+
Europa
EU-Rat verabschiedet Medienfreiheitsgesetz
Am 26. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union das Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act, EMFA) verabschiedet. Der VAUNET hat eine Analyse des finalen Textes vorgenommen.
Artificial Intelligence
VAUNET feedback to the European Commission’s Call for Contributions on “Generative AI and Competition”
03/15/2024 - The European Commission has consulted stakeholders on competition issues relating to virtual worlds and generative AI. VAUNET took part in the process.
Mehr Laden
Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner

VAU+

Diese Seite ist exklusiv für
unsere Mitglieder

Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie ein Nutzerkonto.