Die Medienanstalten haben einen Leitfaden zu den Wahlsendezeiten für politische Parteien im bundesweit verbreiteten privaten Rundfunk veröffentlicht.
Was ist beim Ausstrahlen von Wahlwerbung zu beachten? Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament sind die bundesweit zugelassenen Rundfunkveranstalter verpflichtet, den Parteien angemessene Sendezeiten für Wahlwerbung einzuräumen. Außerhalb dieser Sendezeiten sind Werbesendungen unzulässig. Für landesweite, regionale oder lokale Programme gelten allein die Bestimmungen des Medienrechts des Landes.