03.05.2022 - Die Bundesregierung hat die Verordnung für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) am 19. April 2022 verabschiedet. Das zugrunde liegende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das den European Accessibility Act (EAA) umsetzt, war im Juli 2021 in Kraft getreten.
Bei der inhaltlichen Gestaltung der Verordnung übernimmt der Bund zum Großteil wortgetreu den detaillierten Katalog an Barrierefreiheitsanforderungen des EAA. Die Bestimmungen für Verbraucherendgeräte für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (§ 10 BFSGV) entsprechen wortwörtlich dem EAA. Danach müssen solche Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang alle Barrierefreiheitskomponenten bereitstellen, die der Anbieter audiovisueller Mediendienste vorsieht. Dazu gehören Benutzerzugang, Auswahl von Optionen, Steuerung, Personalisierung und Übertragung an Hilfsmittel.
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen, sofern sie Identifizierungs- und Authentifizierungsmethoden sowie elektronische Signaturen und Zahlungsdienste bereitstellen, diese wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten (§ 19 BFSGV). Gleiches gilt für zugehörige Webseiten (§ 12 Nr. 3 BFSGV).
Die Verordnung nimmt keine Definition des Begriffs „Stand der Technik“ vor. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird beauftragt, eine Webseite einzurichten, auf welcher die wichtigsten Standards abgebildet werden (§ 3 BFSGV). Eine Öffnungsklausel sieht vor, dass vom Stand der Technik abgewichen werden kann, wenn die Anforderungen dieser Rechtsverordnung auf andere Weise in gleichem Maße erfüllt werden.
Die Verordnung soll am 28. Juni 2025 in Kraft treten. Der VAUNET hatte zum Referentenentwurf Stellung genommen und sich dafür ausgesprochen, die Anforderungen an Endgeräte konkreter zu fassen und HbbTV als eine Komponente zur Schaffung von Barrierefreiheit einzubeziehen.