VAUNET zum DMA: Sicherung des Wettbewerbs ist existentiell

12.05.2021 - Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst schnell einen fairen, offenen, wettbewerbsfreundlichen digitalen Raum zu schaffen. So will die EU-Kommission globale Internetkonzerne umfassend regulieren. Der Digital Markets Act (DMA) enthält einen Maßnahmenkatalog speziell für solche Gatekeeper-Plattformen.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass aufgrund der Größe der Internetgiganten und ihres Marktverhaltens dringend der Rechtsrahmen zur Sicherstellung des Wettbewerbs angepasst werden muss. Auch der VAUNET beteiligte sich mit einem Positionspapier an einem Konsultationsverfahren zum Kommissionsentwurf des Digital Markets Act. Der Verband unterstreicht, dass es von existentieller Bedeutung für die Sicherung des Wettbewerbs auf den europäischen und nationalen Medienmärkten und den Erhalt der Medienvielfalt ist, hier gesetzliche Vorgaben zu schaffen.

Aktuell zeichnet sich ab, dass eine Forderung des Verbandes, Browser und Voice-Assistenten ebenfalls im DMA zu berücksichtigen, diskutiert wird. Eine Übersicht der Schwerpunkte der VAUNET-Stellungnahme wird nachfolgend vorgestellt.

Aspekte, die aus Sicht des VAUNET im weiteren Legislativprozess zu beachten sind:

  • Es ist richtig und dringend erforderlich, dass ein Rechtsrahmen für superdominante Gatekeeper entwickelt wird, der harte Verpflichtungen und Verbote vorsieht, die in effizienten und zügigen Verfahren durch die zuständigen Behörden durchgesetzt werden. Der europäische Gesetzgeber muss schnellstmöglich sicherstellen, dass die wirtschaftlichen Vorteile der Plattformökonomie nicht in einem lückenhaften, unregulierten Machtgeflecht einiger weniger superdominanter Digitalkonzerne verloren gehen.
  • Der VAUNET begrüßt den Ansatz der Ex-ante-Regulierung und die Geltung der Verpflichtungen der Art. 5 und 6 DMA kraft Gesetzes, sieht im Einzelnen jedoch Konkretisierungs- und Ergänzungsbedarf des Katalogs: Dies betrifft vor allem die für die Medienunternehmen relevanten Aspekte des korrekten Datenzugangs, die Bündelung und Koppelung von Diensten, die Selbstbevorzugung, das Gebot/die Sicherstellung einer neutralen medienübergreifenden Messung oder das Verbot der Durchsetzung von Anti-Tracking-Regelungen oder Ausschluss bestehender Einwilligungen. Schließlich bedarf es einer Regelung vertikaler Inhaltskontrollen der Zugangsbedingungen zu „core platform services“ nach den FRAND-Grundsätzen (fair, reasonable and non-discriminatory), die derzeit noch nicht ausreichend abgebildet sind.
  • Im Rahmen der Anpassungen des DMA-Entwurfs darf das breitere Ökosystem der europäischen und nationalen Medienmärkte indes nicht beschädigt oder überreguliert werden. Sektorspezifische Regelungen sind zu berücksichtigen und Spielräume für Mitgliedstaaten hinsichtlich der Besonderheiten nationaler Märkte beizubehalten. Es muss sichergestellt werden, dass gleich effektive oder gar effektivere Regeln in den Mitgliedsstaaten nicht verdrängt werden. Diese können vielmehr den Ausgangspunkt für eine effektive europaweite Regulierung der Intermediationsmacht der digitalen Plattformen bilden. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollten in die Lage versetzt werden, die mit dem DMA zu schaffenden Regulierungsinstrumente anzuwenden.

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Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

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