31.05.2022 - Mit der Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes (HPRG) und des hr-Gesetzes plant die Hessische Staatskanzlei, das HPRG – das künftig „Hessisches Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien“ (HPMG) heißen soll – an die neuen Vorgaben des Medienstaatsvertrages anzupassen.
Der VAUNET hat zum Entwurf der Hessischen Staatskanzlei eines „Gesetzes zur Modernisierung medienrechtlicher Vorschriften“ Stellung genommen – und fordert, die nicht mehr zeitgemäße Rundfunkabgabe zu streichen, den Vorwegabzug vom Rundfunkbeitrag, den der hr erhält, vollständig zur Förderung des privaten Rundfunks einzusetzen sowie noch bestehende Unklarheiten, v. a. im Bereich der Zulassung und Zuweisung, zu beseitigen. Dazu zählen u. a. die Verkürzung der Zulassung auf fünf Jahre, die Anzeigepflicht für zulassungsfreien Rundfunk, den Zulassungsentzug wegen Datenschutzverstößen oder das Zulassungserfordernis bei der Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten. Der VAUNET hat auch noch einmal bekräftigt, dass terrestrische Übertragungskapazitäten, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr nutzt, zur Schließung von Versorgungslücken an lizensierte private Rundfunkanbieter vergeben werden sollen. Bei der Neufassung der Bestimmungen zu regionaler Werbung verweist der VAUNET darauf, dass Mitglieder der Fachbereiche Fernsehen und Multimedia sowie Radio und Audiodienste separat Stellung nehmen werden.
Weiterer Zeitplan
Die Hessische Staatskanzlei plant, einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen, so dass noch vor der parlamentarischen Sommerpause (25. Juli 2022) eine Erste Lesung im Landtag und eine Überweisung an den Hauptausschuss erfolgen kann. Der Hauptausschuss des Landtages wird dann voraussichtlich ebenfalls noch einmal um eine Stellungnahme bitten. Je nach Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens dürfte das Änderungsgesetz noch dieses Jahr in Kraft treten.