14.04.2023 - Der VAUNET hat zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG), das Anpassungen an den 3. Medienänderungsstaatsvertrag vornimmt, Stellung genommen. Der Verband plädiert dafür, dass die neuen Aufgaben für Gremien nicht streng getrennt sein sollten. Zudem hat der VAUNET noch einmal die Themen Werbereduzierung und Sportrechte kritisch angemerkt.
Die Bayerische Staatskanzlei nimmt Anpassungen hinsichtlich des 3. Medienänderungsstaatsvertrages (MÄndStV) vor, die zum 1. Juli 2023 zeitgleich mit dem Änderungsstaatsvertrag in Kraft treten sollen. Dies betrifft u. a. den Status des TV-Programms “ard alpha”, um dessen Überführung in ein reines Online-Angebot zu ermöglichen. Zudem werden die neuen Aufgaben der Gremien nach § 31 3. MÄndStV zwischen dem BR-Rundfunkrat und dem BR-Verwaltungsrat aufgeteilt.
Der VAUNET hat sich in seiner Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass die Aufgabenteilung bei den Gremien nicht streng getrennt sein sollte. Der Rundfunkrat sollte stärker an der Überwachung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beteiligt sein. Den Verwaltungsrat gilt es, in kostenrelevante Programmbeschlüsse des Rundfunkrates mit einzubinden. Zudem hat der VAUNET noch einmal die Themen Werbereduzierung und Sportrechte kritisch angemerkt.