VAUNET nimmt Stellung zum geplanten Digital Services Act

07.10.2020 - Die EU-Kommission hat angekündigt, Anfang Dezember ein Legislativpaket über digitale Dienste vorzulegen, um damit einen neuen Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft zu schaffen. Das Gesetzespaket soll aus zwei Teilen bestehen. Der erste Teil soll Anforderungen an Monitoring und Prüfung für die Veröffentlichung von Inhalten enthalten, die für eine breite Palette von Online-Plattformen gelten. Der zweite Teil soll sogenannte Ex-ante-Regeln für die größten Technologieunternehmen vorsehen.

Über den Sommer lief eine Konsultation, an der rund 3.000 Interessenvertreter, darunter auch der VAUNET, teilgenommen haben. Der VAUNET hat die Initiative der EU-Kommission, mit der der digitale Binnenmarkt weiterwachsen soll, grundsätzlich begrüßt, wies aber darauf hin, dass nicht nur die globalen digitalen Plattformen, sondern auch die europäischen Unternehmen bzw. der deutsche Mediensektor davon profitieren sollten. Davon hängen die Nachhaltigkeit des gesamten Sektors und der Medienpluralismus ab. Der VAUNET fordert daher, dass – stets unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – mit dem sogenannten Digital Services Act Package ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der eine innovative, technologisch sichere Onlinewelt ermöglicht. Dabei sind insbesondere drei Punkte zentral:

  • In Bezug auf illegale Inhalte sollte der Rechtsrahmen der E-Commerce-Richtlinie gestärkt und nicht verwässert werden. Für den VAUNET hat die Schaffung eines wirksameren Instruments gegen Piraterie höchste Bedeutung.
  • Zur Eindämmung der Auswirkung schädlicher Inhalte, wie zum Beispiel Desinformation, ist die privilegierte Auffindbarkeit von professionellen und vertrauenswürdigen Inhalten am besten geeignet. Die Online-Plattformen sollten zudem zu mehr Transparenz angehalten und es sollte allgemein ein Level-Playing-Field geschaffen werden.
  • Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Ex-ante-Rechtsrahmen sollte die Medien in die Lage versetzen, ihre Inhalte in einem fairen digitalen Umfeld wettbewerbsfähig zu machen. Dabei sollten faire Handelspraktiken, das Verbot der Selbstbevorzugung, die Transparenz der Algorithmen sowie der Zugang zu Daten vorgesehen werden.

Das Europäische Parlament fordert einen umfassenden Rechtsrahmen

Drei parlamentarische Ausschüsse haben ihre Berichte zum Digital Services Act verabschiedet. Die Berichte des Rechtsausschusses (JURI) und des Binnenmarktausschusses (IMCO), die beide am 28. September 2020 angenommen wurden, haben die Form von Berichten über Gesetzesinitiativen. Das bedeutet, dass die Abgeordneten die EU-Kommission auffordern, einen Vorschlag zu unterbreiten. Zuvor nahm der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 22. September 2020 seinen Initiativbericht an, der als Stellungnahme des Parlaments zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit den Grundrechten im bevorstehenden Gesetz über digitale Dienste angesehen wird.

Neue verbindliche Regeln zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte, mehr Transparenz zum Kuratieren der Inhalte bzw. den verwendeten Algorithmen sowie eine effiziente Aufsicht sind nur einige der Forderungen der Mitglieder des Europäischen Parlaments für den bevorstehenden Digital Services Act. Die Anregungen des Europäischen Parlaments sind grundsätzlich zu begrüßen. Es sollte aber sichergestellt werden, dass durch einen solchen Rahmen keine nachteiligen Folgen für die Mitgliedsunternehmen des VAUNET entstehen.

Nächste Schritte:

Das Parlament wird voraussichtlich in der Plenarsitzung vom 19. bis 22. Oktober über die drei Berichte abstimmen. Diese Berichte werden dann an die EU-Kommission gesandt, damit sie in deren Vorschlag für ein Gesetzespaket zu digitalen Diensten einfließen können, das voraussichtlich am 2. Dezember 2020 veröffentlicht wird.

Ansprechpartner:in
Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

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