20.05.2021 - Im Verbund mit weiteren Medienverbänden sowie den Rundfunkanstalten hat der VAUNET zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten und zur effektiveren Bekämpfung des Cyberstalkings Stellung genommen.
Das Medienbündnis möchte auf die Betroffenheit der Medien mit Blick auf die Freiheit der Berichterstattung und des Quellenschutzes aufmerksam machen.
Beide Gesetzesentwürfe bergen mit der sehr weiten Ausdehnung der Strafbarkeit die Gefahr, auch journalistisches Arbeiten zu erfassen. Im Interesse der Klarstellung und Rechtssicherheit ist es erforderlich, die journalistische Tätigkeit explizit vom Anwendungsbereich der Vorschriften auszunehmen.