01.07.2020 - In einem gemeinsamen Appell fordern neun Medienverbände und Sender das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf, in der geplanten Novellierung des Verfassungsschutzrechts des Bundes Journalisten als Berufsgeheimnisträger Rechtsanwälten gleichzustellen.
Das Bundesinnenministerium hat am 17. Juni 2020 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts veröffentlicht. Mit dem Referentenentwurf soll der personenbezogene Aufklärungsansatz erweitert werden, ebenso wie die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD). Zudem sieht der Referentenentwurf Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vor. Schließlich sollen die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung im Artikel 10-Gesetz um eine Regelung der Durchführung als Quellen-Telekommunikationsüberwachung ergänzt werden, welche aus Sicht des Medienbündnisses die Einschnitte in den journalistischen Quellenschutz weiter vertiefen, statt dringend nötige Korrekturen vorzunehmen.
Die Medienverbände und Sender fordern die Bundesregierung auf, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Folge zu leisten. Sie hat dazu eine ausreichend bestimmte, enge Eingriffsermächtigung im Gesetz selbst vorzusehen, die der Bedeutung der Grundrechte, in welche die Überwachungsmaßnahme eingreift, Rechnung trägt. Außerdem muss sie eine Vorabprüfung der Journalisten betreffenden Überwachungsmaßnahmen durch eine unabhängige gerichtliche Kontrolle sicherstellen.