29.04.2022 - Die Thüringer Regierungsfraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes (ThürLMÄndG) vorgelegt, der die nicht-redaktionelle Zusammenarbeit von privaten Rundfunkveranstaltern erweitert. In seinem Positionspapier begrüßt der VAUNET den Regelungsvorschlag, da dieser einen wichtigen Baustein zur nachhaltigen Sicherung der Medien- und Anbietervielfalt in Thüringen darstellt.
Der federführende Landtagsausschuss für Europa, Kultur und Medien hat am 29. April 2022 die Beschlussempfehlung getroffen, dass das Plenum den Gesetzesentwurf annehmen soll. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung hat der VAUNET Stellung zum Gesetzesentwurf genommen und begrüßt den Regelungsvorschlag, da dieser einen wichtigen Baustein zur nachhaltigen Sicherung der Medien- und Anbietervielfalt in Thüringen darstellt.
Mit der Gesetzesänderung wären zahlreiche Kooperationsmaßnahmen im nicht-redaktionellen Bereich wie in der IT-Infrastruktur, bei Einkäufen oder auch bei den GEMA/GVL-Meldungen möglich. Darüber hinaus könnte durch den Vorschlag künftig auch die Vermarktung privater Medienangebote gestärkt werden.
Die durch Zusammenschlüsse und Kooperationen entstehenden, betriebswirtschaftlichen Synergieeffekte wären eine Möglichkeit, um die Finanzierung des privaten Rundfunks zu stabilisieren – insbesondere auch für private lokal-regionale Medien, deren Refinanzierung fast ausschließlich über den regionalen (Werbe-)Markt erfolgt. Dass die Landesgesetzgeber nicht-redaktionelle Kooperationen als ein wirksames Instrument zur Kostensenkung und Finanzstabilisierung ansehen, zeigt der seit März 2016 von allen Ländern mit den Rundfunkanstalten geführte Dialog zur Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daher sollten auch in Thüringen bei den privaten Medien nicht-redaktionelle Kooperationen zugelassen werden.