06.07.2021 - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Presserat, die Rundfunkanstalten sowie der VAUNET haben am 2. Juli 2021 in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Position zum Thema Anhörung Drittbetroffener durch Bundesbehörden dargelegt.
Während der sogenannten „Maskenaffäre“ um einige Abgeordnete des Bundestages hat das Bundesministerium für Gesundheit im April 2021 ein Rechtsgutachten eingeholt. Der Gutachter von Prof. Dr. Matthias Rossi befasste sich mit der Frage, ob eine staatliche Institution vor der Beantwortung einer Medienanfrage eine Anhörung Drittbetroffener durchführen muss. Das Gutachten bejaht, dass Drittbetroffenen vor der behördlichen Auskunftserteilung rechtliches Gehör zu gewähren sei.
Die Verbände DJV, dju, BDZV, VDZ, der Presserat, die Rundfunkanstalten sowie der VAUNET legen in ihrer Stellungnahme dar, dass sie diese Rechtsauffassung nicht teilen. Das Positionspapier verweist zum einen auf die aktuelle Rechtslage in den Pressegesetzen der Länder, die keine Pflicht zur Anhörung Drittbetroffener vorsehen. Des Weiteren wird auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes Bezug genommen, welches u. a. 2019 urteilte, dass es ein „Erfordernis der Effektivität der in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG verankerten Pressefreiheit“ sei, von der Einwilligung der Drittbetroffenen abzusehen. Die Stellungnahme wurde verschiedenen staatlichen Institutionen übersandt, aber noch nicht presseöffentlich gemacht. Wir bitten Sie, dies beim weiteren Umgang mit der Stellungnahme zu berücksichtigen.